Für das Befahren der Leipziger Umweltzone besteht in begründeten Fällen weiterhin die Möglichkeit, eine bis maximal 31. Dezember 2014 befristete Ausnahmegenehmigung zu erhalten, das teilte das Leipziger Ordnungsamt am Donnerstag, 1. November, mit. Die Leipziger Umweltzone wurde am 1. März 2011 eingeführt.

Damals konnten noch längst nicht alle Leipziger Autobesitzer ein Fahrzeug vorweisen, das die Bedingungen für die “Grüne Plakette” erfüllte. Um insbesondere Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu lassen, die Umweltzone zu befahren, wurden entsprechende Ausnahmegenehmigungen gewährt.

Seit dem 1. November können nun Unternehmer, die für ihr Betriebsfahrzeug eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Umweltzone erhalten haben, die Wiedererteilung beantragen. Das Ordnungsamt der Stadt will alle Inhaber von Ausnahmegenehmigungen anschreiben. Die Verlängerungsanträge sollen zügig erteilt werden. Das ist das Ergebnis eines Gespräches von Handwerkskammerpräsident Ralf Scheler und dem Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal sowie dem Leiter des Ordnungsamtes Helmut Loris. Hintergrund: Die vor gut eineinhalb Jahren 6.800 erteilten Ausnahmegenehmigungen laufen im nächsten Jahr aus.
Die dazu notwendigen Anträge stehen im Internet auf www.leipzig.de/formulare zum Herunterladen bereit und werden von der Arbeitsgruppe Umweltzone ab sofort entgegengenommen. Auf telefonische Anfrage unter der Rufnummer (0341) 123-3434 oder per E-Mail unter ausnahme.uwz@leipzig.de wird das benötigte Formular auch gern zugesandt.

Abgegeben werden können die Anträge bei der Arbeitsgruppe Umweltzone nur per Post (Rathaus Leutzsch, Georg-Schwarz-Str. 140, 04179 Leipzig) oder zu den Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 bis 12 Uhr sowie Dienstag 13 bis 18 Uhr und Donnerstag 13 bis 16 Uhr). Die Arbeitsgruppe Umweltzone wird basierend auf der aktuellen Gesetzeslage in jedem Einzelfall prüfen, ob alle Voraussetzungen zum Erhalt der beantragten Genehmigung gegeben sind bzw. noch immer vorliegen. Wenn möglich, wird auf schon vorliegende Unterlagen zurückgegriffen.

Im Hinblick auf das im ersten Quartal 2013 zu erwartende Antragsaufkommen sollte die Antragstellung spätestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit bisher noch bestehender Ausnahmegenehmigungen erfolgen. Bei Erfordernis des Nachweises der finanziellen Situation muss der Antrag mit den Einkommensnachweisen ab der Erteilung der letzten Ausnahmegenehmigung ergänzt werden, betont das Ordnungsamt. Gewerblichen Antragstellern wird empfohlen, die aktuelle finanzielle Situation des Unternehmens über einen Steuerberater bestätigen zu lassen und dafür die zusammen mit der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig entwickelte Bescheinigung zu verwenden. Gutachten zur Nichtnachrüstbarkeit müssen prinzipiell neu angefertigt werden.

Ralf Scheler, Präsident der Handwerkskammer, machte deutlich, dass die Handwerksunternehmen eine unbürokratische Umsetzung der Anträge auf Wiedererteilung erwarten. “Mit Blick auf die Erfahrungen bei Einführung der Umweltzone müssen die Verfahren und Bearbeitungszeiten einfach und kurz gehalten werden”, sagt er. Betriebe, die Probleme mit der Antragstellung haben, können sich an die Berater der Handwerkskammer wenden. Bei dem Gespräch wurde vereinbart, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt und den Betriebsberatern der Handwerkskammer zu Leipzig erfolgt. Das gelte insbesondere für Härtefallregelungen.

Ein weiteres Thema der Zusammenkunft war die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes. Einigkeit herrschte drüber, dass es bezüglich der Verbesserung der Luftqualität in Leipzig keine weiteren Regulierungen zu Lasten der Unternehmen geben soll. Um die Luftqualität nachhaltig zu verbessern, sollen Alternativmaßnahmen – so zum Beispiel eine intelligente Verkehrssteuerung – aus dem Luftreinhalteplan sukzessive umgesetzt werden. Zur Information der Unternehmen soll der Umsetzungsbericht zur Umweltzone 2011 nach Fertigstellung veröffentlicht. In Planung ist auch eine Unternehmerveranstaltung in der Handwerkskammer, bei der der Bericht erläutert wird.

Allgemeine Informationen zur Umweltzone in der Stadt Leipzig gibt es im Internet auf der Seite www.leipzig.de/umweltzone. Für Fragen im konkreten Einzelfall steht die Arbeitsgruppe Umweltzone gern persönlich zu den oben genannten Sprechzeiten im Rathaus Leutzsch zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch telefonisch über die Rufnummer 0341 123-3434.

www.leipzig.de/umweltzone

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