Im Dezember sorgte der neueste Beschluss des MDV, im August 2014 schon wieder die Fahrpreise für Bus und Bahn im Verbandsgebiet zu erhöhen, auch für einigen Unmut im Stadtrat, der im Frühjahr über diese neue Tariferhöhung wieder entscheiden muss. Die Linksfraktion formulierte gleich einen Antrag, diese neuen ÖPNV-Tarife zu überprüfen. Doch die Leipziger Stadtverwaltung lehnt das ab. Denn es könnte teuer werden.

Nicht für den MDV, aber für den Leipziger Stadthaushalt. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau und der beim OBM angesiedelte Geschäftsbereich Kommunalwirtschaft empfehlen deshalb, den Antrag abzulehnen. Man hat sich extra noch einmal bei den den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) und dem Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) rückversichert, die ja mit den steigenden Tarifen weniger die steigenden Kosten im ÖPNV abfedern als die gesunkenen Zuweisungen von Ländern und Kommunen. Im Grunde ist es nur ein Verschiebebahnhof, in dem die Frage steht: Wer zahlt am Ende für das Ganze?

“Die ab dem 1. August 2014 zur Anwendung kommenden Tarife wurden am 5. Dezember 2013 von den im MDV zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern mit großer Mehrheit beschlossen. Gemäß § 39 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) müssen die Tarife rechtzeitig vor ihrer Inkraftsetzung der zuständigen Genehmigungsbehörde zur Zustimmung vorgelegt werden”, heißt es nun im ablehnenden Standpunkt der Leipziger Stadtverwaltung. “Wären von Seiten der Stadt Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Verkehrsunternehmen gewünscht worden, hätten diese auch finanziell von der Stadt getragen werden müssen, wofür keine Mittel im Haushalt der Stadt Leipzig für 2014 eingestellt sind.”

Der genannte Beschluss zu den Tarifen beruhe auf umfangreichen Abstimmungen zwischen den Gesellschaftern des MDV. Es sei nicht anzunehmen, dass Änderungen an diesem gemeinsam gefassten Beschluss eine Mehrheit im MDV finden würden.

“Berücksichtigt man zudem, dass der Genehmigungsbehörde eine Frist von 3 Monaten für die Bearbeitung der Anträge zusteht und danach noch genügend Zeit bei den Verkehrsunternehmen für die erforderlichen umfangreichen technischen Änderungen zur Verfügung stehen muss, ist der Antrag frühzeitig, jedoch spätestens im März zu stellen. Um das Verwaltungsverfahren vor der Genehmigungsbehörde beschleunigen zu können, finden bereits jetzt aufgrund des Tarifbeschlusses vom 5. Dezember 2013 erste Abstimmungsgespräche zum neuen Tarif mit dem für die Tarifgenehmigung zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) statt.”
Die erforderlichen Änderungen sind vorab sowohl von den Gremien der betroffenen Verkehrsunternehmen, z. B. dem Aufsichtsrat der LVB, als auch von der MDV-Gesellschafterversammlung zu beschließen. Diese Beschlüsse werden voraussichtlich im Februar oder März 2014 gefasst werden, stellt die Stadtverwaltung fest. Die LVB müssen hierbei die satzungsmäßig vorgesehenen Informations- und Zustimmungsketten einhalten und sowohl ihre Gesellschafterin als auch den Verwaltungsausschuss des Stadtrates über die erforderlichen Änderungen der Tarifbedingungen in Kenntnis setzen.

Und da insbesondere das Kurzstreckenticket diesmal teurer werden soll, gibt’s dazu eine Extra-Erläuterung: “Der Preis für das Kurzstreckenticket in der Tarifzone 110 wurde aufgrund der im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung des MDV dargestellten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von den im MDV zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen beschlossen. Die Fahrkarte für eine Kurzstrecke in der Tarifzone 110 soll zum 1. August 2014 um 0,20 Euro erhöht werden, nachdem eine Anpassung in den beiden vergangenen Jahren nicht erfolgte. Der Preis der Kurzstrecke beläuft sich damit entsprechend des langjährigen Mittelwertes wieder auf 75 % des Preises der Einzelfahrkarte, wie zuletzt im Jahr 2011. Damit wird das Preisverhältnis zwischen Einzelfahrkarte und Kurzstreckenfahrkarte, nachdem das Kurzstreckenticket in den Verbundjahren 2012/13 und 2013/14 preislich konstant blieb, angemessen sein. Da die dargestellte Preiserhöhung Grundlage der Wirtschaftsplanung und damit der auskömmlichen Finanzierung der im MDV zusammengeschlossenen, in der Tarifzone 110 tätigen Verkehrsunternehmen ist, würde ein Verzicht auf diese Maßnahme zu anderweitig auszugleichenden Mindereinnahmen führen. Sollte dies nicht über Erhöhungen in anderen Tarifangeboten aufgefangen werden können, müssten hierfür gemäß den Regelungen des MDV-Gesellschaftsvertrages die der konkreten Tarifmaßnahme widersprechenden Aufgabenträger aufkommen.”

Mit all diesen Begründungen aber kann man jedes Jahr neue Tariferhöhungen begründen. Es hilft den Leipzigern nicht wirklich, wenn das Kurzstreckenticket jetzt wieder zum Einzelfahrschein passt, die Einkommensentwicklung aber mit diesen Tarifentwicklungen nicht Schritt hält. Die Tarifeinnahmen der LVB steigen zwar jedes Jahr deutlich an. Aber ein Konzept, die Tarifentwicklung nachhaltig zu dämpfen, liegt bislang noch nicht vor.

Und das wieder gehört auf die politische Tagesordnung, auch wenn sich diesem Thema die meisten Stadtratsfraktionen 2013 komplett verweigert haben.

Der komplette Verwaltungsstandpunkt:
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/AF4065C0A89B03D1C1257C930021A791/$FILE/V-a-486-vsp.pdf

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