Wer in Sachsen in diesem Jahr eine Photovoltaikanlage installieren oder ein Balkonkraftwerk anschaffen will, steht vor einem Fördergeflecht aus Bundes- und Landesebene, das sich 2026 an mehreren Stellen verändert. Einige Programme laufen aus, Vergütungssätze sinken planmäßig, und auf Bundesebene zeichnet sich eine tiefgreifende Reform ab. Ein Überblick über den aktuellen Stand:

Was der Freistaat selbst fördert

Sachsen gehört zu den wenigen Bundesländern, die neben den bundesweiten Programmen eigene Landesförderinstrumente für Solarenergie anbieten. Die zentrale Stelle dafür ist die Sächsische Aufbaubank (SAB), die zwei Förderstränge betreibt – einen für größere Anlagen, einen für Balkonkraftwerke.

SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher“ – für Anlagen ab 30 kWp

Das Kerninstrument des Landes ist ein zinsgünstiges Darlehen der SAB für Photovoltaikanlagen ab 30 Kilowattpeak (kWp) sowie für Batteriespeicher. Die Darlehenssumme bewegt sich zwischen 35.000 und 5 Millionen Euro, die Laufzeit beträgt zwischen 5 und 20 Jahren, mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren zu Beginn.

Dazu gibt es Tilgungszuschüsse: bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten für PV-Anlagen, bis zu 20 Prozent für Stromspeicher. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kommunen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden und lässt sich mit dem KfW-Kredit 270 kombinieren. Alle Details zum Programm hat die SAB auf ihrer Produktseite zusammengefasst.

Für die meisten privaten Hauseigentümer mit einer typischen Dachanlage von 10 bis 15 kWp greift dieses Programm allerdings nicht, die Mindestgröße von 30 kWp entspricht eher einem Mehrfamilienhaus oder einem Gewerbedach. Dieser Teil der Landesförderung bleibt 2026 in Kraft.

Balkonkraftwerk-Zuschuss: Programm läuft am 30. Juni 2026 aus

Der zweite Förderstrang der SAB war deutlich niedrigschwelliger: 300 Euro Zuschuss für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks je Wohneinheit. Seit dem Programmstart im August 2023 hat Sachsen damit den Erwerb und die Installation von rund 16.600 Balkonkraftwerken mit insgesamt mehr als 5 Millionen Euro gefördert. Die Fördermittel für Eigentümer sind bereits vollständig ausgeschöpft.

Für Mieter war das Programm zuletzt noch offen – mit einem verbleibenden Kontingent von rund 770.000 Euro (Stand Februar 2026). Dem Programmteil B der Förderrichtlinie ist ein festes Enddatum gesetzt: Er tritt planmäßig am 30. Juni 2026 außer Kraft. Wer als Mieter in Sachsen noch von diesem Zuschuss profitieren möchte, muss den Antrag über das SAB-Förderportal vor dem Kauf und vor dem 30. Juni stellen.

Die bundesweit geltenden Bausteine

Einspeisevergütung: Sätze sinken, Reform droht

Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine feste Vergütung über 20 Jahre. Seit dem 1. Februar 2026 gelten folgende Sätze: Für Anlagen bis 10 kWp 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung, 12,35 Cent bei Volleinspeisung, wie der ADAC in seiner aktuellen Übersicht aufführt. Zum 1. August 2026 greift die nächste planmäßige Absenkung um ein Prozent.

Seit dem 25. Februar 2025 gilt zudem das sogenannte Solarspitzengesetz: Neue Anlagen erhalten in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung.

2025 waren das knapp 575 Stunden. Die ausgesparten Zeiträume werden allerdings ans Ende der 20-jährigen Förderperiode angehängt, sodass kein Vergütungsanspruch endgültig verloren geht.

Deutlich gravierender ist, was für 2027 geplant ist: Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) treibt eine EEG-Reform voran, die die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp zum 1. Januar 2027 abschaffen soll. Ein Referentenentwurf liegt vor, das Bundeskabinett soll sich noch 2026 damit befassen. Bestandsanlagen sind nicht betroffen.

KfW-Kredit 270

Die KfW finanziert Kauf und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern über das Programm 270. Der Kredit deckt bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten ab, der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Im Mai 2026 lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 3,82 Prozent.

Nullsteuersatz

Seit Januar 2023 gilt für Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp ein Mehrwertsteuersatz von null Prozent – das schließt Solarmodule, Wechselrichter und Batteriespeicher ein. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 3 UStG. Diese Regelung bleibt 2026 unverändert in Kraft. Ergänzend sind Einnahmen aus der Einspeisung für private Betreiber kleiner Anlagen einkommensteuerbefreit.

Ganz unterschiedliche kommunale Förderungen

Auf kommunaler Ebene ist das Bild in Sachsen uneinheitlich. Leipzig und Dresden bieten nach aktuellem Stand Zuschüsse von bis zu 300 Euro für Mini-PV-Anlagen bis 800 Watt. In Bautzen sind kommunale Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro für Photovoltaikanlagen verfügbar. Kommunale Förderprogramme sind in der Regel budget- und zeitabhängig und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.

Eine Anfrage direkt bei der jeweiligen Stadtverwaltung oder den Stadtwerken vor der Antragstellung ist daher empfehlenswert. Einen ersten Überblick über regionale Programme bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für größere Gemeinschaftsprojekte existiert außerdem eine EU-Förderung für Gemeinschaftsanlagen, die in ausgewählten Regionen bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 200.000 Euro, übernehmen kann. Dieses Instrument richtet sich weniger an einzelne Hauseigentümer als an Wohnungseigentümergemeinschaften und kommunale Projekte.

Was das für uns Sachsen bedeutet

Wer 2026 in Sachsen eine Photovoltaikanlage installiert, kann noch eine Kombination aus Einspeisevergütung für 20 Jahre, Mehrwertsteuerbefreiung, KfW-Kredit und für Anlagen ab 30 kWp SAB-Tilgungszuschuss nutzen. Danach werden sich die Rahmenbedingungen in Teilen verschlechtern: Die Einspeisevergütung für Neuanlagen soll wegfallen, die Balkonkraftwerk-Förderung des Landes endet zum 30. Juni, und auf kommunaler Ebene sind die Programme oft budgetär begrenzt.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar