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Verbraucherzentrale zweifelt: Schnellerer Energieanbieterwechsel durch kürzere Kündigungsfrist?

Bisher hatten Verbraucher, die Strom oder Gas im Rahmen der Grundversorgung beziehen, eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Die Bundesregierung will nun die Kündigungsfrist auf zwei Wochen halbieren, um den Wettbewerb zu beleben und den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, schneller zur Konkurrenz zu wechseln oder den Grundversorgungstarif zu verlassen.

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Wie viel zahlen Verbraucher für Netzentgelte? – Staatlich verordnete Umlagen führen zu Strompreiserhöhungen

Bereits im Dezember 2011 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Festlegung zur Umlage der Stromnetzentgelte nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Damit werden stromintensive Unternehmen mit einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden jährlich und einer Stromabnahme von mehr als zehn Millionen Gigawattstunden (GWh) grundsätzlich von den Netzentgelten befreit.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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