Eine erstaunliche Meldung tickerte das Online-Portal heise.de am Dienstag, 21. Juli: "Keine Rundfunkgebühren für Computer". Unklarheit ließ das Portal freilich gar nicht erst aufkommen: Es war das höchste österreichische Gericht, das so eindeutig entschieden hatte. Die österreichische GEZ, die dort GIS heißt, hatte dieselbe Mauschelei versucht wie die Gebühreneinzugszentrale der deutschen Öffentlich-Rechtlichen.

Nur war sie am Ende auf Richter gestoßen, die ein bisschen Ahnung von der Materie haben und den windigen Behauptungen des Staatssenders, man müsse auch auf allen Computern präsent sein und dafür Gebühren kassieren, keinen Glauben schenkten.

“Computer mit Internetanschluss unterliegen in Österreich nicht automatisch den Rundfunkgebühren. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) bestätigt diese schon seit jeher von untergeordneten Instanzen vertretene Rechtslage (Zl. Ro 2015/15/0015-3)”, meldete Heise. “Denn Internetstreams sind nach österreichischer Rechtslage kein Rundfunk, selbst wenn derselbe Inhalt übertragen wird. Der VwGH ist eines der drei Höchstgerichte des Landes. Seine Entscheidung ist also rechtskräftig und besiegelt die juristische Niederlage der GIS (Gebühren Info Service GmbH).”

Auch in Österreich wird nach Haushalten kassiert – aber in der Staffelung geht es um die vorhandenen Geräte: Wer einen Fernseher hat, zahlt mehr als ein Haushalt nur mit Radioempfänger.

Aber wie ist das mit internetfähigen Computern, die von den deutschen Kassierern einfach als vollwertige Empfangsgeräte betrachtet werden, so dass auch Haushalte, die nichts vom Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender wissen wollen, zur Kasse gebeten werden? Was die Gebühr nun einmal in eine Steuer verwandelt, zu deren Erhebung die Rundfunkanstalten gar nicht berechtigt sind.

Aber während deutsche Richter sich in diesem Wirrwarr verfangen und einfach den Sendeanstalten recht geben und jede Klage gegen die Rundfunksteuer abweisen, haben sich Österreichs höchste Richter über das Angebot in den Online-Kanälen zumindest mal Gedanken gemacht. Denn dass in Haushalten internetfähige Rechner stehen, heißt ja nicht, dass sie auch als Rundfunkgeräte benutzt werden, selbst dann nicht, wenn sie sich Streaming-Angebote der Sender herunterladen.

Die GIS hatte – ganz wie die deutsche Gebühreneinzugszentrale – rundfunkfreie Haushalte unter Druck gesetzt und wenigstens den Radiobeitrag haben wollen. Heise: “Weil der ORF seine Radioprogramme auch online streamt, können Computerhaushalte ohne Radio trotzdem Radio hören und sollen zahlen. – Doch findet diese Ansicht in der herrschenden juristischen Lehre keine Unterstützung. Das grundlegende Verfassungsgesetz stellt auf den technischen Rundfunkbegriff ab. Rundfunk ist eine Punkt-zu-Multipunkt-Übertragung, wobei die Zahl der gleichzeitig versorgbaren Empfänger praktisch unendlich ist. Ob das über terrestrische Sender, Kabel oder Satellit geschieht, ist egal. Die vom ORF genutzten Streamingverfahren sind hingegen Punkt-zu-Punkt-Verbindungen und damit kein Rundfunk. Die Server können immer nur eine begrenzte Zahl von Empfängern versorgen.”

In Österreich hatten auch schon zuvor Verwaltungsgerichte gegen die GIS entschieden, die auf diese Art rundfunkfreie Haushalte abkassieren wollte. In Österreichs Gerichten ist das Bewusstsein, dass man für eine Leistung nur Gebühren kassieren kann, wenn sie auch genutzt wird, augenscheinlich völlig anders ausgeprägt als in Deutschland.

Was den verqueren Zustand in Deutschland natürlich noch nicht aufhebt, was aber deutlich macht, dass die novellierte Art der Gebührenerhebung bei allen Haushalten, egal, ob sie Rundfunk empfangen oder nicht, in Deutschland wohl genauso rechtswidrig ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass jeder Sender in der Lage ist, für seine Online-Angebote direkt zu kassieren. Und dafür würden unter Garantie auch Nutzer zahlen, die nicht im Traum daran dächten, sich einen Fernseher zuzulegen.

Wenn Gerichte freilich immer wieder den Rundfunkanstalten recht geben, wird der haltlose Zustand immer weiter zementiert, ohne dass die Sender gezwungen sind, ihre technischen Möglichkeiten zu nutzen oder gar ihr Angebot zu verbessern.

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