Ein Faustschlag ins Gesicht eines Legida-Sympathisanten im September 2015 bleibt voraussichtlich ohne strafrechtliche Konsequenzen. Stattdessen stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein und erteilte dem Täter die Auflage, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Ihm kam zugute, dass sich der Geschädigte zuvor aggressiv und provozierend verhalten hatte.

Eigentlich wollte Michael K. am Abend des 21. September 2015 lediglich seine Schwester abholen und shoppen gehen. So stellte er es zumindest vor Gericht dar. Stattdessen schlossen sich die Beiden jedoch spontan einer gegen Legida gerichteten Demonstration an. Etwa um 20:30 Uhr begaben sie sich dann zur Haltestelle Goerdelerring, um gemeinsam nach Hause zu fahren. Dort wurden sie allerdings auf einen „Tumult“ aufmerksam: Ein Mann rannte einer anderen Person hinterher und trat nach dieser.

Michael K. entschloss sich, einzuschreiten, zunächst verbal. Als sich der angesprochene Mann umdrehte, die Arme ausbreitete und rief „Komm doch her, du fettes Schwein“, schlug ihm K. mit der Faust ins Gesicht. Es folgte ein Gerangel, an dem sich eine weitere Person beteiligte. Dann ging die Polizei dazwischen, nahm die Personalien auf und erteilte Platzverweise.

All dies ist durch ein Video zweifelsfrei belegt. Zudem hatten mehrere Polizisten diese Darstellung bereits vorab bestätigt. Richterin Martina Kadler-Orthen würdigte in ihrer Beurteilung nicht nur die Provokation des Legida-Sympathisanten, sondern auch den Umstand, dass der Schlag offenbar nicht politisch motiviert, sondern Reaktion auf eine diskriminierende Beleidigung war. Eine Vorstrafe des Beschuldigten wegen Drogenhandels spielte keine wesentliche Rolle.

Im Ergebnis einigte sich die Richterin mit der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten auf eine vorläufige Einstellung des Strafverfahrens. Michael K. erhielt die Auflage, bis zum 30. Juni dieses Jahres 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten. Erfüllt er diese Auflage, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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