Nach einem Angriff mit einer Baumsäge, bei der ein 36 Jahre alter Mann im vergangenen Sommer erheblich verletzt worden war, ist nun das Urteil gefallen: Der Angeklagte (33) kam entgegen dem ursprünglichen Vorwurf, einen versuchten Totschlag begangen zu haben, mit einem Schuldspruch „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung davon. Hierfür wurde er zu zwei Jahren und neun Monaten hinter Gittern verurteilt.

Über den Ausgang des Verfahrens hatte zuerst die LVZ berichtet. Der schwere Vorwurf der Staatsanwaltschaft bezog sich auf einen Vorfall im Bereich Bussestraße/Ludwigstraße am 22. Juni 2023: Der Geschädigte (36) wurde dort laut Erkenntnissen der Ermittler durch den Angeklagten Besnik S. mit einer Baumsäge angegriffen. Das Opfer habe bei der Auseinandersetzung unter anderem eine Schnittwunde im Gesichtsbereich sowie der Wange plus Armverletzungen davongetragen.

Hintergrund soll eine Beziehungsgeschichte gewesen sein

Zum Auftakt des Prozesses Anfang Februar hatte der aus Nordmazedonien stammende Besnik S., der nach eigenen Angaben 2014 nach Deutschland gekommen war, den äußeren Tatablauf prinzipiell eingestanden. Hintergrund der Konfrontation mit dem Geschädigten sei gewesen, dass dieser seiner Beziehung mit einer Frau im Weg stand, in die er selbst sich 2019 verliebt habe, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Immer wieder soll das spätere Opfer ihn deshalb bedroht und unter Druck gesetzt haben. Auch sein kleiner Sohn, den die Geliebte 2022 zur Welt gebracht hatte, sei als Druckmittel eingesetzt worden.

Bei einer verabredeten Aussprache mit dem Rivalen soll dieser nach Darstellung von Besnik S. mit einem Baseballschläger auf ihn losgegangen sein, so der Verdächtige weiter. Im Gerangel sei es zu den Verletzungen gekommen. „Ich habe zu keiner Zeit die Absicht gehabt, ihn zu verletzen oder gar umzubringen. Ich wollte mich nur verteidigen und meine Familie beschützen“, beteuerte Besnik S. im Prozess. An das Opfer zahlte er 3.500 Euro Entschädigung, für die er sich extra bei einem Onkel verschuldet habe. Die Frau, um die es ging, soll inzwischen mit dem Tatopfer zusammenleben.

Am Ende erhielt Besnik S. für seine Tat wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Auch die Staatsanwaltschaft sah den versuchten Totschlag am Ende nicht mehr als nachweisbar an, hatte aber ein Jahr Haft mehr beantragt. Die Verteidigung wollte auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren hinaus.

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