Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19.12.2013 festgestellt, dass bei der Flugroutenfestlegung der FLK-Sitzung vom 08.11.2006 in Verbindung mit dem Planfeststellungsbeschluss von 2004 gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Die kurze Südabkurvung wurde und wird also derzeit ohne abschließende rechtliche Klärung beflogen. Die Ortschaftsräte Lindenthal, Böhlitz-Ehrenberg und Lützschena-Stahmeln bitten mit ihrem Antrag die Stadt Leipzig um Hilfe im Rechtsstreit.

Gemäß nunmehr erlangter Rechtsprechung “müssen Flugrouten vor ihrer Festlegung daraufhin geprüft werden, ob ihre Benutzung geeignet ist, Gebiete zum Schutz von Natur und Landschaft erheblich zu beeinträchtigen”.

Im konkreten Fall ist die Grüne Liga Sachsen e.V. mit Unterstützung der Bürgerinitiative “Gegen die neue Flugroute” für die Stadt Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht in Vorlage gegangen. Es bedarf seitens der Stadt Leipzig nun nur noch, dem Rechtstreit beizutreten und eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der strittigen kurzen Südabkurvung einzufordern. Die Klägerin Stadt Leipzig ist in ihren eigenen Rechten verletzt. Der Auenwald ist Stadtforst und somit ist die Stadt Leipzig direkt betroffen. Die Stadt Leipzig unterstützt die Bürgerinitiativen und Verbände im Rechtsstreit zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung, indem sie dem Rechtsstreit beitritt.

Oberbürgermeister Jung erklärt, den Stadträten, dass “man sich in der Sache einig sei”, dass die Stadt Leipzig jedoch “formular-juristisch diesem Rechtsstreit nicht beitreten könne”. Abschließend verweist er nochmals auf den Verwaltungsstandpunkt: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/483BFBDC4660E473C1257CE6004078DA/$FILE/V-a-or-39-vsp.pdf

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