Wie ernst muss man die Probleme einkommensschwacher Haushalte bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum in Leipzig nehmen? Sehr ernst, fand die Linksfraktion, als sie im Dezember einen Antrag einbrachte, drei weitere Planstellen einzurichten für Mitarbeiter, die die Suche nach Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Menschen in Grundsicherung koordinieren. Denn diese Wohnungen sind immer schwerer zu finden.

„Diese drei Planstellen werden erforderlich durch einen voraussichtlich hohen Vermittlungsbedarf von Wohnungen, deren Miethöhe der städtischen Richtlinie für die Kosten der Unterkunft genügen“, hatte die Linksfraktion seinerzeit ihren Antrag begründet. „Ziel ist es, die Versorgung mit Wohnraum für die Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII auch zukünftig sicherzustellen sowie durch eine zeitnahe Vermittlung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in eigene Wohnungen die Einrichtung von neuen Sammelunterkünften überflüssig zu machen.“

Schon das Finden von Wohnungen für Flüchtlinge ist zu einem Problem geworden. Immer wieder startet die Stadt Aufrufe, freistehende Wohnungen zur Flüchtlingsunterbringung zu melden.

Aber je mehr sich die Stadt füllt und verdichtet, umso schwieriger wird es für Haushalte mit Leistungsbezug, noch Wohnungen zu finden, die noch im Regelsatz liegen.

„In Leipzig sind rund 41.000 Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II und rund 5.000 Menschen mit Leistungen nach dem SGB XII auf Wohnraum angewiesen, der den Richtlinien der Stadt Leipzig zu den Kosten der Unterkunft entspricht“, betonte die Linksfraktion. „Außerdem hat die Zahl der auch in Deutschland angekommenen Asylbewerber und Flüchtlinge aus einer Vielzahl Herkunftsländern in diesem Jahr einen Spitzenwert erreicht. Allein in Deutschland werden 2015 nunmehr ca. 1 Mio. Asylsuchende erwartet. Das bedeutet, dass in Leipzig mit mindestens 5.000 Menschen gerechnet werden muss. Während die Länder mit der befristeten Unterbringung zunehmend die Lage in den Griff bekommen, stehen vor den Kommunen noch viel größere Herausforderungen. Sind doch Asylbewerber mit Bleibestatus dauerhaft, zumindest aber langfristig, nicht nur unterzubringen, zu beköstigen und zu bekleiden, sondern auch in die Kommunen zu integrieren. Dabei ist eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen eine wichtige Voraussetzung.“

Und außerdem habe die Stadt Leipzig mit dem Beschluss des „Konzeptes Wohnen für Berechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz“ 2012 einen Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten eingeleitet. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung damals, verstärkt auf kleinteilige Wohnhäuser für gemeinschaftliches Wohnen im Stadtgebiet sowie dezentrale Unterbringung – im Sinne von selbstbestimmtem Wohnen in eigenen Wohnungen – zu setzen.

Aber das ist 2015 eindeutig ins Hintertreffen geraten, weil die Stadt einfach nicht auf genug freie Wohnungen zur Unterbringung der ankommenden Menschen zugreifen konnte.

Zumindest hat man in der Linksfraktion die Hoffnung, dass drei professionell agierende Koordinatoren dann doch die benötigten raren Wohnungen für die Menschen finden könnten, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Im Sozialamt der Stadt Leipzig sollten dafür mindestens drei weitere Planstellen geschaffen werden, wo die Wohnraumbeschaffung für Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeit, Leistungsempfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Asylbewerber und Flüchtlinge koordiniert wird.

Mit einem Änderungsantrag hinterfragt jetzt die CDU-Fraktion, ob es dafür tatsächlich drei neuer Planstellen bedürfe. Denn in den vergangenen Monaten hat man ja, um die Versorgung der Asylsuchenden absichern zu können, schon über 200 neue Stellen geschaffen, genauer: 232,4. Das sind ja nicht alles unbefristete Stellen. Warum sollte man davon nicht drei Planstellen umdefinieren und damit das, was die Linke beantragt hat, absichern?

Oder im Text des CDU-Änderungsantrags, der die Verwaltung auffordert, das mal zu prüfen: „Der Oberbürgermeister prüft, ob über die Stellenplanausweitung gemäß Beschluss zur DS-01756-NF-004 hinaus im Sozialamt der Stadt Leipzig drei weitere, auf 2 Jahre befristete Planstellen geschaffen werden müssen zur Koordinierung der Wohnraumbeschaffung …“

Zur Dauereinrichtung möchte man diese Koordinatorenstellen eigentlich nicht werden lassen: „Mit Ratsbeschluss vom 28.10.2015 zur DS-01756-NF-004 wurden bereits 232,4 zusätzliche Stellen geschaffen. Daher sollte zuerst geprüft werden, ob die hier in Rede stehenden Aufgaben nicht schon mit diesen Personalressourcen erfüllt werden können. – Sollten die zusätzlichen Stellen tatsächlich erforderlich sein, sind sie ebenfalls auf 2 Jahre zu befristen, um sachgerecht auf künftige Fallzahlenentwicklungen reagieren zu können.“

Aber wenn man sich anschaut, wie sich der Leipziger Wohnmarkt gerade im preiswerten Segment verengt, wäre vielleicht sogar der umgekehrte Ansatz denkbar: Diese Stellen dauerhaft einzurichten und bei steigendem Vermittlungsbedarf aufzustocken.

Der Antrag der Linksfraktion.

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

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Es wird wohl dringend nötig sein, dies zu einer Dauerinstitution werden zu lassen.
Erfahrungen bisher zeigten, dass die Wohnungslosenhilfe nur auf Angebote der LWB zugreifen kann oder will? Und auch die LWB bildet Mietpreise, die oft deutlich über den von der Stadt Leipzig gewünschten Preisen liegen.

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