Nicht alles im Leipziger Neuseenland geht so schnell, wie es sich manche Parteien wünschen. Die CDU-Fraktion im Leipziger Stadtrat hatte im Sommer gefragt, wann es denn nun endlich mit der Nutzung des Zwenkauer Sees losgeht. Der Landkreis Leipzig macht Druck, hat eine Mastergenehmigung für 320 Motorboote herausgegeben. Aber auf Leipziger Seite wird nicht gebaut. Trödelt die Stadt vielleicht schon wieder?

Jedenfalls las sich der Text der CDU-Fraktion so, als sie ihre Fragen stellte: „Bereiche des Nordufers des Zwenkauer Sees gehören zur Gemarkung Leipzigs. Für dieses Gebiet liegt seit 2015 der Entwurf des überarbeiteten Masterplanes vor. Durch den ZV Neue Hardt wurde angekündigt, dass bald ein Bootsanleger für das Fahrgastschiff errichtet wird, was aber noch nicht geschehen ist. Wie man auch generell keine Intensivierung der touristischen Entwicklung am Leipziger Ufer erkennen kann. Zugleich schreitet die Entwicklung am Zwenkauer Hafen voran. Auch in der Nutzbarkeit des Sees ist die Wahrnehmung zweigeteilt. Das Leipziger Ufer wird immer noch mit Bojen vor Nutzern ‚geschützt‘.“

So ein Bild kann man bekommen, wenn man die ganzen Berichte zum Thema in der LVZ liest. Manchmal sucht man sogar den Anschaltknopf für die Blasmusik auf der Seite. Aber nicht alles, was irgendjemand aus dem Zweckverband Neue Harth oder seinem Dunstkreis in die Welt posaunt, ist auch schon spruchreif, abgesegnet oder gar finanziert.

Das bekommt jetzt die CDU-Fraktion sogar ausführlich vom Dezernat Stadtentwicklung und Bau erklärt, das sich ja ums Bauliche kümmern muss. Wenn denn gebaut werden kann. Und ein Masterplan ist nun einmal noch kein Bebauungsplan. Er beschreibt bestenfalls, was sich der Zweckverband am See alles an Nutzungen vorstellen kann.

„Der von der Verbandsversammlung des ZV beschlossene Masterplan bildet die Leitlinie für die weitere Entwicklung. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder mehrerer Bebauungspläne ist für den Bereich des Nordufers jedoch erst zielführend, wenn sich der anhand des Masterplans vorgegebene Entwicklungsrahmen anhand belegbarer Investitionsabsichten verdichten und konkretisieren lässt“, teilt das Baudezernat mit. „Nur mit gefestigten Investitionszusagen lassen sich auch erfolgversprechend Förderanträge für die Herstellung der an diesem Standort (Kippenböden, periphere Lage) aufwendigen öffentlichen Erschließung stellen.“

Den Hut hat derzeit die Sächsische Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG auf

Und die Regie haben sowieso nicht die Städte Zwenkau und Leipzig, man hat sie weiter delegiert.

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat der Flächeneigentümer, die Sächsische Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG gegenüber dem Zweckverband noch nicht signalisiert, dass ein entsprechend erforderliches Grundvolumen an Investitionen vorliegt. Zudem sind derzeit die Untersuchungen der LMBV zur Bestätigung der Standsicherheit des Ufers sowie die Flurstücksneuordnung als weitere wesentliche Voraussetzung für bauliche Investitionen noch nicht abgeschlossen“, wird der Stand der Entwicklung beschrieben. „Der Zweckverband beabsichtigt auch in Abstimmung mit dem Flächeneigentümer wegen der besonderen Spezifik der erforderlichen Investitionen derzeit nicht, bauleitplanerisch in Form von Angebotsbebauungsplänen in Vorleistung zu gehen.“

Denn am Ufer wünscht man sich vor allem Investitionen von Privaten – ein großes Hotel zum Beispiel mit Steg und Marina. Ob Investoren gefunden werden und wie schnell sie bauen werden, ist völlig offen. Leipzig jedenfalls, so das Planungsdezernat, wird kein Geld in voreilige Planungen versenken.

„Die Initiierung der im Masterplan vorgesehenen Erschließung, touristischen Bebauung, Nutzung für Sportvereine und Naherholung wird durch den Zweckverband innerhalb der nächsten ca. 10 Jahre angestrebt“, betont das Dezernat. „Ohne eine durch privates Kapital und öffentliche Förderung getragene Gesamtentwicklung wird eine öffentliche Infrastruktur (Medienerschließung, Parkplätze, Strände, Vereinssportgelände, …)  voraussichtlich weder durch den Zweckverband noch durch die Stadt Leipzig wirtschaftlich vertretbar herzustellen sein. Die Grundsanierung des Bergbaus sieht lediglich Rundwege für Radfahrer und Fußgänger vor. Diese sollen am Nordufer im Zuge mit der Fertigstellung des Harthkanals bis 2022 hergestellt sein.“

Leipzig übernimmt für seinen Teil noch keine Haftung

Womit wir jetzt schon einmal wissen, wann man mit der Fertigstellung des Harthkanals rechnet und wie voreilig die Mastergenehmigung für 320 Motorboote war, denn die würden sich auf dem kleinen Seestück, das jetzt zur Verfügung steht, einfach gegenseitig über den Haufen fahren.

Denn die Bojen, die die CDU-Fraktion so störend findet, schwimmen ja nicht ohne Grund da: Der Leipziger Teil des Sees darf überhaupt noch nicht befahren werden. Denn wie Zwenkau schon eifrig „fertiger See“ spielt, ist aus Leipziger Sicht noch gar nichts fertig.

„Der Zwenkauer See gilt als Tagebausee, der durch den Bergbausanierer noch nicht fertiggestellt wurde und dem Bergrecht unterliegt. Unterhaltungspflichtig ist die LMBV“, betont die Stadt Leipzig. „Für den Zwenkauer See wurde per 20.04.15 durch das Landratsamt Landkreis Leipzig (LRA-L) eine Allgemeinverfügung zur Zulassung des Gemeingebrauchs, dazu gehört auch das Befahren mit muskelbetriebenen Booten, erlassen. Außerdem wurde durch das LRA-L eine Mastergenehmigung vom 07.05.15 gegenüber der Stadt Zwenkau zum Betrieb von max. 320 motorisierten Sportbooten erteilt. Unabhängig davon können auf Antrag weitere Einzelgestattungen durch das LRA-L erteilt werden.“

Aber das gilt nur auf dem Zwenkauer Seeteil. Wer die Bojen missachtet, paddelt auf eigene Gefahr.

Oder mit den Worten des Leipziger Planungsdezernats: „Ausgenommen von den Nutzungen ist das Gewässerterritorium der Stadt Leipzig, da die Stadt Leipzig den von der LMBV angebotenen Vertrag über die vorzeitige Folgenutzung des Zwenkauer Sees nicht mitgetragen hat. Diese Position der Stadt Leipzig war und ist darin begründet, dass mittels des Vertrages unzulässige Unterhaltungs- und Haftungspflichten von der Stadt Leipzig übernommen werden sollen.“

Und Haftungspflichten in einem Gewässer, das über keine öffentliche Straße angebunden ist und wo die Standfestigkeit der Ufer noch nicht geklärt ist, die können teuer werden, wenn etwas passiert.

Logische Folge: „Das Territorium der Stadt Leipzig auf dem Zwenkauer See ist daher als ‚Verbotsgebiet‘ abgetonnt“, betont das Dezernat, dessen Beigeordnete Leipzig gleichzeitig im Zweckverband Neue Harth vertritt. „Unabhängig davon ist der Zwenkauer See ein schiffbares Gewässer im Sinne des § 17 (2) S. 2 SächsWG. Die Nutzung als schiffbares Gewässer ist jedoch erst möglich, wenn die zuständige Wasserbehörde (hier LDS) festgestellt hat, dass das Gewässer für die Nutzung fertiggestellt ist. Ein Termin für den Abschluss des Verfahrens zur Erklärung der Fertigstellung ist derzeitig noch nicht fixierbar.“

Die Anfrage der CDU-Fraktion.

Die Antwort des Planungsdezernats zum Zwenkauer See.

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