Während die USA und Russland vor wenigen Tagen einen gemeinsamen Abrüstungsvertrag aufgekündigt haben, wünschen sich die Studierenden der Universität Leipzig weniger Forschung für militärische Zwecke. In einer Umfrage des Studierendenrats (Stura) der Hochschule sprachen sie sich mehrheitlich für die Einführung einer Zivil- und Transparenzklausel aus. Der Stura möchte nun in den zuständigen Hochschulgremien dafür werben.

In einer Umfrage über eine Zivil- und Transparenzklausel an der Universität Leipzig hat sich die Mehrheit der Studierenden für die Einführung ausgesprochen. Das teilte der Studierendenrat (Stura) am Mittwoch, den 6. Februar, mit. Demnach stimmten 83 Prozent der Befragten für eine Transparenzklausel und 76 Prozent für eine Zivilklausel. Laut Stura beteiligten sich 3.821 Personen an der Befragung – etwa 13 Prozent der Studierenden.

„Dass die Studierendenschaft sich klar für beide Klauseln ausgesprochen hat, verstehen wir als Auftrag uns als Student_innenRat für eine Zivil- und Transparenzklausel einzusetzen“, teilte Paul Reinhardt, Referent für Hochschulpolitik, mit. Im Dezember hatte er angekündigt, das Anliegen im Falle einer Zustimmung in die zuständigen Hochschulgremien tragen zu wollen.

Thema seit mehreren Jahren

Die Zivil- und Transparenzklauseln sind seit mehreren Jahren immer wieder Thema an der Hochschule. Eine Initiative namens „Zivilklausel jetzt“ und weitere politische Hochschulgruppen hatten sich für eine Einführung ausgesprochen. Auf Seiten der Studierenden lehnt vor allem der CDU-nahe RCDS beide Klauseln ab.

Das Thema spielte auch im ehemals regelmäßig stattfindenden „Donnerstagsdiskurs“ der Universität eine Rolle. Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung über Forschungsfreiheit im Mai 2017 sprachen sich alle Podiumsgäste gegen eine Zivilklausel aus, darunter Matthias Schwarz, ehemaliger Prorektor für Forschung und Nachwuchsförderung, und Frank Gaunitz, ein Mitorganisator des „March for Science“.

Für Frieden und Transparenz

Nach Angaben der „Initiative Hochschulen für den Frieden“ existieren bereits an mehr als 60 Hochschulen in Deutschland sogenannte Zivilklauseln. Vor allem 2015 hatten viele Hochschulen eine Zivilklausel eingeführt. Dadurch soll Forschung, die auch militärischen Zwecken dient, verboten werden.

In diesen Klauseln heißt es beispielsweise: „An der TU Chemnitz sollen Forschung, Lehre und Studium friedlichen Zwecken dienen, unter Wahrung der verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit. Alle Mitglieder und Angehörigen der Technischen Universität Chemnitz werden aufgerufen, diesen Grundsatz mit Leben zu füllen und in ihrem Handeln den Grundsätzen der Humanität und dem Friedensgebot des Grundgesetzes Rechnung zu tragen.“

Weniger bekannt ist bislang der Begriff „Transparenzklausel“. Nach Stura-Angaben verpflichtet diese „die Universität und ihre Mitarbeiter_innen, Drittmitteleinwerbungen öffentlich einsehbar zu machen“.

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