Leipzigs Schulen sind ja nicht nur voll, sie sind rappelvoll. Und eigentlich reichen die verfügbaren Klassenräume schon längst nicht mehr, so dass Sozialbürgermeister Thomas Fabian gleich ganze Ladungen von Modulen bestellt hat, die an diversen Schulen zusätzlich aufgebaut werden, um vor allem DaZ-Klassen unterzubringen: Schulklassen im Rahmen von „Deutsch als Zweitsprache“. Ein CDU-Stadtrat hatte da mal ein paar Fragen.

Denn natürlich muss Leipzig auch Wege finden, wie die vielen Kinder, die jetzt als Flüchtlinge und Asylsuchende nach Leipzig kommen, in einen geregelten Schulunterricht integriert werden können, wenn sie im schulpflichtigen Alter sind.

Und das sind eine ganze Menge, wie das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule jetzt auf Anfrage von CDU-Stadtrat Ansbert Maciejewski mitteilt: „1.055 schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wohnen derzeit in Leipzig (Stand: 11.03.16), 547 im Alter von 6 bis 10 Jahren und 508 im Alter von 11 bis 17 Jahren. Hinzu kommen schulpflichtige Asylbewerber, die beispielsweise Leistungen nach SGB II oder aber keine Transferleistungen beziehen.“

Aber die werden nicht alle in separaten DaZ-Klassen unterrichtet, auch wenn die meisten dort erst einmal die wichtigsten Grundlagen für die deutsche Sprache und damit die Beteiligung am regulären Unterricht bekommen.

Mit Stand vom 16. März lernen aktuell 682 Schülerinnen und Schüler in 34 DaZ-Klassen an 21 Grundschulen, dazu 573 Schülerinnen und Schüler in 25 DaZ-Klassen an 19 Oberschulen und 394 Schülerinnen und Schüler in 18 DaZ-Klassen an 7 Berufsbildenden Schulen.

„Dies sind insgesamt 1.649 Schüler“, betont das Sozialdezernat. „Die Kinder und Jugendlichen in den Vorbereitungsklassen Deutsch als Zweitsprache werden nicht danach unterschieden, ob sie Asylbewerber, Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler oder aus der EU und übrigem Ausland Zugezogene sind.“ Es geht schlicht um die Schaffung von Grundlagen, damit die Kinder und Jugendlichen im Anschluss in den Regelunterricht wechseln können. Diese Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in der Phase der Vollintegration in die Regelklassen befinden, kommen dann statistisch noch obendrauf.

Ein wenig misstrauisch war Ansbert Maciejewski schon und fragte noch ganz gezielt nach der Differenz zwischen den schulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen in Leipzig und den Kindern und Jugendlichen aus dieser Gruppe, die tatsächlich die Schule besuchen.

Die Differenz gibt es tatsächlich, bestätigt das Sozialdezernat: „Der Fragesteller zielt jedoch vermutlich darauf ab, die Zahl von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund zu erfahren, die derzeit keine Schule besuchen.“

Das Verfahren ist eigentlich durchorganisiert und klappt in der Regel auch: „Familien mit Kindern und Jugendlichen erhalten nach Anmeldung bei der Sächsischen Bildungsagentur/Regionalstelle Leipzig zunächst eine Bildungsberatung und innerhalb von vier bis sechs Wochen einen Schulplatz zugewiesen.“

Nur in zwei Fällen war dann augenscheinlich die Organisation doch überfordert: „Abgesehen von zwei Notunterkünften ist dies bislang auch stets gelungen. Dort ist es versäumt worden, laufend entsprechende Meldung an die Sächsische Bildungsagentur/Regionalstelle Leipzig abzugeben. In diesen beiden Notunterkünften Messehalle 17 und Deutscher Platz leben derzeit insgesamt 229 Kinder und Jugendliche, die Anfang Dezember der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, aber noch keine Schule besuchen. Sie sollen in den nächsten Wochen einen Schulplatz erhalten. Zwischenzeitlich wurde zwischen der Sächsischen Bildungsagentur/Regionalstelle Leipzig und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung ein Verfahren abgestimmt, mit dem die Schulanmeldung und der Schulbesuch überwacht werden kann.“

Womit dann noch mehr Bedarf an Unterrichtsräumen für DaZ-Klassen besteht.

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