Es war eine Tat, die im vergangenen Herbst für Aufsehen gesorgt hatte. In einer Plagwitzer Wohnung wurde eine 31-jährige Frau erstochen aufgefunden. Entdeckt wurde sie von ihrem 28-jährigen Lebensgefährten am 24. September, am Morgen nach der Tat. Schnell wurde der Hauptzeuge zum Hauptverdächtigen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Mordanklage gegen Michel K. erhoben.

Ricardo Schulz, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft: “Dem Angeschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am späten Abend des 23. September seine 31-jährige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Leipzig-Plagwitz mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte das zu diesem Zeitpunkt ahnungs- und damit wehrlose Opfer aus bisher nicht eindeutig geklärten Gründen und Motiven von hinten angegriffen und damit das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht hat.”

Die ersten Aussagen des Angeschuldigten gegenüber der Polizei, er habe nach seiner Rückkehr in die Wohnung am Morgen des 24. Sepember 2011 seine Lebensgefährtin tot aufgefunden und diese nicht getötet, sieht die Staatsanwaltschaft im Ergebnis der Ermittlungen und der Auswertung aller objektiven Spuren als eindeutig widerlegt an. Die Staatsanwaltschaft hat zudem im Verlauf des Ermittlungsverfahrens ein Schreiben des Angeschuldigten sichergestellt, dass durch die Staatsanwaltschaft als Geständnis gewertet wird.

Der bereits vielfach wegen Eigentums- und Straßenverkehrsdelikten vorbestrafte Angeschuldigte befindet sich in vorliegender Sache nach seiner vorläufigen Festnahme am 24. September seit dem 25. September ununterbrochen in Untersuchungshaft. Sollte die Schwurgerichtskammer im Ergebnis der Hauptverhandlung den Anklagevorwurf bestätigt sehen droht dem Angeschuldigten die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes.

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