Tom M. (24) muss ins Gefängnis. Das Leipziger Landgericht verurteilte den Kraftfahrer am Donnerstag wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und schwerem Raub zu drei Jahren und acht Monaten Haft. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der durchtrainierte Neonazi aus Colditz am 29. August 2011 einem Kameraden eine Abreibung verpassen wollte.

Gemeinsam mit dem Geithainer Sebastian B. (20), seiner Freundin Virginia R. (21) und B.’s unbekannter Freundin verfolgte er Marcus H. (25) am 29. August 2011 im Auto durch Borna. Als sie den Leipziger im Ortskern in die Finger bekamen, schlugen die Männer ihn zusammen, raubten ihn aus und entführten ihn in ein Waldstück. Hier schlugen sie erneut auf ihn ein und ließen ihn sodann mutterseelenallein zurück. Die Angreifer machten sich schließlich auf den Weg in die Messestadt, um die Wohnung ihres Opfers auszuräumen. Hier ließen sie unter anderem einen Laptop, einen MP3-Player und einen Rasierer mitgehen. Zutritt verschafften sich die Männer mit H.’s Wohnungsschlüssel. Für Tom M. und Virginia R. endete die Spritztour auf der Anklagebank. Sebastian B. wird gesondert verfolgt.

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Die Männer kennen sich aus der Politik. Tom M. und Marcus H. gehörten beide der Kameradschaft “Heimattreues Leipzig” an, nahmen an rechten Aufmärschen teil. Verteidiger Ingo Stolzenburg versuchte in seinem Plädoyer, Zweifel an der Planmäßigkeit der Handlungen seines Mandanten zu sähen. “Er und das Opfer kannten sich, waren gute Freunde gewesen, hatten sogar für eine Weile zusammen gewohnt.” Dass die Freundschaft zerbrach, soll die Ursache für die Tat gewesen sein. Der Vorsatz für Raub würde dagegen fehlen: “Das Opfer hat sich im Gebüsch versteckt, nicht weil es Raub fürchtete, sondern Schläge.” Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. “Es gibt keine Zweifel, dass Sie die Absicht hatten, sich die Sachen ihres Opfers anzueignen”, so der Vorsitzende Norbert Göbel.

Weil sich die Angeklagten bei ihrem Opfer entschuldigten, Geständnisse ablegten und Schmerzensgeld zahlten, kamen sie vergleichsweise glimpflich davon. Tom M. muss ins Gefängnis, auch weil eine Vorstrafe in das Urteil einzubeziehen war. Virginia R., die mehr oder weniger zufällig zugegen gewesen sein wollte, wurden 60 Arbeitsstunden aufgebrummt. Zudem wurde M. nicht der Führerschein aberkannt, wie es die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. “Sonst hätten wir Ihnen ja quasi die Lebensgrundlage entzogen”, so Göbel.

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