Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil im Fall des Stalking-Mordes Revision eingelegt. Das Leipziger Landgericht hatte am vergangenen Mittwoch einen 28-jährigen Berliner zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der exmatrikulierte Chemie-Student lauerte am 9. November 2011 einer ehemaligen Freundin im Studentenwohnheim in der Johannes-R.-Becher-Straße auf. Als die Arabistik-Studentin (25) vom Einkaufen nach Hause kam, schlug er sie heimtückisch mit einem Hammer auf sie ein. Die junge Frau erlag 18 Tage später ihren schweren Kopfverletzungen.

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Zuvor hatte er sie mit Briefen, SMS und Anrufen belästigt. Anders als von der Staatsanwaltschaft beantragt, hatte das Gericht nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit könnte der Täter nach 15 Jahren vorzeitig auf Bewährung entlassen werden. Jetzt wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen müssen.

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