Die Köpfe des neonazistischen "Sturm 34" müssen nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Dresden verurteilte am Montag vier mutmaßliche Rädelsführer zu Bewährungsstrafen. Die Kammer sah die Vorwürfe der schweren Körperverletzung, Sachbeschädigung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Jahr 2006 als erwiesen an.

Die Neonazis hatten sich nach einem Sturmtrupp der SA benannt. Rund um Mittweida verprügelten sie ab 2006 Ausländer und alternative Jugendliche. Im Jahr 2007 wurde die Gruppe vom damaligen Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) wegen ihrer Gewalttaten verboten. Allein in den ersten vier Monaten zählten die Behörden rund 70 Straftaten auf das Konto der Kameradschaft, deren harter Kern aus 24 Personen bestanden haben soll.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die 23 bis 44 Jahre alten Männer Bewährungs- und Geldstrafen beantragt. Ihre Verteidiger plädierten auf Geldstrafen und Verwarnungen. Grund für die ausgesprochene Milde war der fortgeschrittene Zeitablauf. Das Verfahren musste erneut aufgerollt werden, nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil gekippt hatte. Die zuständige Kammer verneinte seinerzeit das Vorliegen einer kriminellen Vereinigung. Vorgeblich aufgrund chronischer Überlastung versäumte das Gericht sodann, zeitnah einen neuen Sitzungstermin anzuberaumen. Dafür ernteten die Richter aus Medien und Politik allerlei Schelte.

“Das Urteil unterstreicht einmal mehr die Binsenweisheit, dass das gesprochene Recht oftmals nicht viel mit Gerechtigkeit zu tun hat”, kommentiert die Linken-Abgeordnete Kerstin Köditz das Urteil. “Die lange Reihe der Skandale um die Straftatenserie dieser kriminellen Vereinigung, die über mehrere Jahre eine ganze Region in Angst und Schrecken versetzte, findet damit ihr unrühmliches Ende. “Nachdem sich die Opfer zunächst im Stich gelassen fühlen mussten, da Polizei und Politik viel zu spät und viel zu zurückhaltend reagierten, folgte ihre Demütigung durch die Gerichte. Der negative Höhepunkt war dann die Untätigkeit des Landgerichts Dresden nach der Intervention des Bundesgerichtshofs, der das erste Urteil wegen falscher rechtlicher Würdigung der Fakten aufgehoben hatte. Letztlich führte genau diese Arbeitsverweigerung dazu, dass die lange Verfahrensdauer sich mindernd auf das Strafmaß auswirken musste.”

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