Er hat einen 14-Jährigen in der Straße am Park in Leipzig überfallen und ihm ein Messer an die Kehle gedrückt: Wegen seiner Tat vom 22. März dieses Jahres stand Gunnar D. gestern vor dem Landgericht Leipzig. "Ich wollte so ein Handy haben, wie der Junge", sagt er dazu. Deshalb zwang er den Jungen, ihm das Telefon zu geben. Doch nicht genug: Er nahm seinem Opfer auch die Hose und die Schuhe weg. Dafür forderte Staatsanwaltschaft fünf Jahre und zehn Monate Haft für den 33-jährigen Leipziger.

Es war nicht seine erste Tat dieser Art. Vor zehn Jahren hat er schon einmal einen Jungen überfallen. Auch damals war das Opfer minderjährig. “Damals war ich selbst erst 23 Jahre alt und konnte alles noch mit jugendlichem Leichtsinn erklären. Das kann ich nun nicht mehr. Die Tat war geplant”, gestand er. Erschwerend kommt hinzu, dass sein aktuelles Opfer noch immer mit den Folgen zu kämpfen hat. Zwar hat er keine körperlichen Verletzungen, doch hat ihn die Tat schwer traumatisiert. Der mittlerweile 15-Jährige befindet sich noch immer im Parkkrankenhaus Leipzig, wo er wegen Depressionen in psychiatrischer Behandlung ist.
Wenigstens die Aussage vor Gericht hat Gunnar D. seinem Opfer erspart. Durch ein zeitiges und umfassendes Geständnis konnte die Kammer auf dessen Vernehmung verzichten. Dies wirkte sich strafmildernd aus. Das Urteil lautet fünf Jahre und acht Monate Haft. Die Kammer blieb am unteren Rand des Strafmaßes, welches für schwere räuberische Erpressung einen Rahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vorsieht. “Wir honorieren, dass Sie dem Opfer die Aussage erspart haben, doch dass Sie sich zum wiederholten Mal an einem Schwächeren vergangen haben, lässt uns dies als besonders schweren Fall einstufen”, sagt Richter Rüdiger Harr dazu. Gunnar D. hat das Urteil akzeptiert und wird keine Berufung einlegen.

Anm. d. Red.: In einer früheren Version war die Religionszugehörigkeit des Täters angegeben. Da diese in keinem Zusammenhang mit der Tat steht, wurde diese entfernt.

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