Nachdem sich bereits gestern der Pressesprecher des Leipziger Jobcenters ausführlich zu den bislang bekannten Begleitumständen rings um einen Angriff eines Mannes auf eine Mitarbeiterin des Jobcenter gegenüber L-IZ.de geäußert hatte, ist nun auch die Leipziger Staatsanwaltschaft zu ersten Angaben bereit. Demnach war der Angreifer vom gestrigen Tage nach einer Verurteilung im Jahre 2012 nur auf Bewährung in Freiheit. Bereits 2010 hatte der heute 34-jährige Mann Arge-Mitarbeiter mit Pfefferspray attackiert. Grund des aktuellen Übergriffes scheint ein Bescheid des Jobcenters an den Täter gewesen zu sein.

Der Haftbefehl durch den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig ist ausgestellt, der Mann sitzt in Untersuchungshaft. “Wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung …” so die Staatsanwaltschaft Leipzig, wartet er somit auf seinen Prozess.

Weiter heißt es: “Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 21.05.2013 gegen 09.30 Uhr aus Verärgerung über einen vorhergehenden Bescheid seine Sachbearbeiterin (52) im Jobcenter Leipzig aufgesucht und mit einem mitgebrachten Hammer mehrfach auf Kopf und Oberkörper des Opfers einschlagen zu haben. Durch einen hinzukommenden Mann konnten weitere Schläge verhindert werden. Das Opfer wurde durch die Tat schwer aber nicht lebensbedrohlich verletzt.”

Der Beschuldigte habe bereits ein umfassendes Geständnis abgelegt, was er zu den Vorgängen zu sagen hat, könne jedoch aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht bekannt gegeben werden. In diesem Punkt widerspricht also die Staatsanwaltschaft Leipzig den Darstellungen des Jobcenter-Pressesprechers Martin Richter, welcher zur Frage eines konkreten Anlasses gestern ausführte: “Mir ist nichts Konkretes bekannt. Keine Sanktionen oder Ablehnungen von Anträgen in diesem Fall.” Nun ist die Rede von “aus Verärgerung über einen vorhergehenden Bescheid”.
Zur ersten Einschätzung der Tat gelangt die Staatsanwaltschaft dennoch und diese legt eine besondere Schwere der Schuld nahe. “Die Staatsanwaltschaft geht unabhängig von den Einlassungen des Beschuldigten im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen davon aus, dass der Beschuldigte aus niederen Beweggründen und heimtückisch handelte und mit den Hammerschlägen den Tod seines Opfers herbeiführen wollte, diesen aber zumindest billigend als Folge seines Handelns in Kauf nahm.”

Niedere Beweggründe? Wöllte man hier spekulieren, beschreibt dies oft den Grund “Geld” als Tatmotiv und die besondere Heimtücke sieht die Staatsanwaltschaft wohl im gezielten Vorgehen des Mannes gegeben. Immerhin hatte er sich, wissend um die unübersichtliche Situation und entgegen eines erteilten Hausverbotes, mit einer Menschenmenge am Morgen des 21. Mai ins Jobcenter “geschmuggelt”. Kombiniert mit der Verärgerung über den erteilten Bescheid, welcher laut den Einlassungen des Inhaftierten der Grund war, dürfte die Debatte um Sinn und Unsinn von Sanktionen weiter Nahrung erhalten. Wenn eine vorgelegen hat, was jedoch wahrscheinlich erscheint, die Tat selbst dennoch mitnichten rechtfertigen kann.

Mit der Institution Arge/Jobcenter hingegen liegt er ganz offensichtlich schon länger über Kreuz, das Verhältnis eskalierte bereits länger mehr oder minder deutlich vor sich hin. “Der Beschuldigte ist bereits wegen eines Pfeffersprayangriffs Anfang 2010 auf einen anderen Mitarbeiter der ARGE Leipzig wegen gefährlicher Körperverletzung durch das Amtsgericht Leipzig 2012 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.” so die Staatsanwaltschaft heute.

Die vorliegende Tat geschah also während einer laufenden Bewährungszeit des Täters. Trotz des umfassenden Geständnisses und der relativ klaren Abläufe dauern die Ermittlungen noch an.
Auf Nachfrage zum Kenntnisstand bezüglich der Gründe (Sanktionen, Bescheide etc. im Vorfeld der Tat) rings um den Angriff des geständigen Täters teilte das Jobcenter Leipzig heute mit: “Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund des Sozialdatenschutzes und des laufenden Ermittlungsverfahrens keine Angaben zu sämtlichen leistungsrechtlichen und persönlichen Belangen des Mannes machen kann.” Martin Richter, Pressesprecher des Jobcenters Leipzig.

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