Der Mörder von Tagesmutti Monika C. (64) ficht sein Urteil an. Das Landgericht Leipzig bestätigte am Montag, dass Tobias K. Revision eingelegt hat. Für den 24-Jährigen ist das Rechtsmittel der letzte Strohhalm, an den er sich klammern kann, um der lebenslangen Freiheitsstrafe zu entgehen.

An der Schuld des Verurteilten besteht kein Zweifel. Während der Hauptverhandlung gestand Tobias K., die Leipziger Tagesmutter im Crystal-Rausch mit 34 Stichen in ihrer Wohnung getötet zu haben. Aber wie ist er dafür zu bestrafen?

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Der Gerichtspsychiater verneinte eine verminderte Schuldfähigkeit. Verteidiger Axel Kaufmann plädierte auf Totschlag, beantragte 10 Jahre Haft. Die Schwurgerichtskammer entschied auf Mord. Tobias K. soll lebenslang hinter Gitter. Entgegen dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verneinte das Gericht die besondere Schwere der Schuld. Tobias K. könnte demnach in 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden.

Vorausgesetzt, es bleibt bei der Verurteilung wegen Mordes. Die Kammer muss jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abfassen. Nach Zustellung bleiben dem Wurzner vier Wochen, um die Revision zu begründen. Für die Entscheidung ist der Bundesgerichtshof zuständig. Sollte dieser das Rechtsmittel als unbegründet verwerfen, wird das Urteil rechtskräfig.

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