Am 4. Oktober marschierten rund 250 Neonazis durch Döbeln (Mittelsachsen). Vor Beginn der rechtsextremen Versammlung, die von den "Jungen Nationaldemokraten" angemeldet worden war, nahmen Bereitschaftspolizisten die Identitäten von fünf Pressefotografen auf, die über den Aufmarsch berichten wollten. Nur diese Sache mit dem Gesetz nahm man dabei wohl nicht so genau. Und machte mal eben angemeldete Journalisten zu "Störern".

In Artikel 5 des Grundgesetzes steht: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.” Eine Garantie gegenüber den Medien, in ihrer Arbeit von staatlicher Seite nicht behindert oder gar in ihrer Tätigkeit gezielt eingeschüchtert zu werden. Dies ist offensichtlich nicht allen sächsischen Polizisten bekannt, vor allem bei der Bereitschaftspolizei geht es gern mal rustikal zu.

Eine wirkliche Überraschung ist das eher nicht. Die meist jungen Beamten, die innerhalb der Bereitschaftspolizei ihren Dienst verrichten, kennen sich im Presserecht ungenügend aus. Wie L-IZ.de aus Behördenkreisen erfuhr, steht der korrekte Umgang mit Journalisten in der sächsischen Polizeiausbildung nicht wirklich auf dem Lehrplan. Scheinbar ein Unterricht, welchen die jungen Beamten dann auf der Straße von den Journalisten bekommen sollen.

Denn die Einsatzhundertschaften im mittleren Dienst stellen den ersten Berufsabschnitt nach der Ausbildung dar. Im Durchlauferhitzer-Prinzip leisten viele Beamte dort ihre ersten Dienstjahre ab, bevor sie zu Spezialeinheiten, Kriminal- oder Schutzpolizei wechseln. Die teils rüden Umgangsformen werden häufig im Einsatz von Generation zu Generation weitergegeben – was etabliert ist, wird so gemacht.
Selbst die Einsatzleiter der Einheiten scheinen in Stresssituationen nicht immer Herr des Geschehens zu sein, wie der Leipziger “Chemie”-Vorfall gegen Demonstranten am 3. Februar 2014 auf der Löbauer Straße zeigte. Hierbei hatte offenbar ein Einsatzleiter im Nachgang falsche Angaben zum Einsatz einer eingesetzten Chemikalie bei einer Straßenräumung gemacht und behauptet, es sei nur Wasser gewesen. Die brennenden Augen mehrerer Geschädigter sprachen dagegen. Heraus kam die Wahrheit über den bereits öfter erfolgten Chemikalieneinsatz aus Sprühkartuschen der Beamten letztlich, weil der Fall bis ins Innenministerium reichte und interne Informationen doch ans Licht kamen. Den Vorgesetzten blieb nur noch Kopfschütteln.

So wohl auch im aktuellen Fall. Fünf Fotografen, die am 4. Oktober in Döbeln einen Neonazi-Aufmarsch dokumentieren wollten, haben nun ihre Erfahrungen mit dem Verhalten mancher Bereitschaftspolizisten gemacht. Gegen 11.30 Uhr trafen die Journalisten am Aufmarschplatz der Neonazis ein. Gegenüber den Beamten wiesen sich die Kollegen, von denen zwei im Auftrag von L-IZ.de unterwegs gewesen sind, mit ihren Presseausweisen aus.

Weil sich die Neonazis offenbar schon von der bloßen Anwesenheit der Medienvertreter provoziert fühlten, monierten einige der Kameraden nach Polizeiangaben, die Fotografen würden verbotenerweise Portraitaufnahmen anfertigen. Konkrete Beweise für diese Behauptungen hatten die Rechten natürlich nicht zur Hand. Ein bekanntes Phänomen, mit dem die Einsatzkräfte vertraut sein dürften. Dieses ist nämlich am Rande jeder Neonazi-Demo zwischen Flensburg und der Zugspitze zu beobachten.

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Trotzdem ließen sich die Beamten manipulieren. Statt die Journalisten vor den gewaltbereiten Neonazis zu schützen, unterzogen sie die Kollegen umfangreicher Identitätskontrollen. Zwei Fotografen erhielten sogenannte Gefährderansprachen, aufgrund deren Inhalts sie sich genötigt sahen, den Ort des Geschehens zu verlassen. Den Schutz ihrer Person während der Arbeit sahen sie nicht mehr gewährleistet.

Auf schriftliche Nachfrage gerät Polizeisprecher Frank Fischer in Erklärungsnot. Die Maßnahmen seien aufgrund einer Rechtsnorm im Sächsischen Polizeigesetz erfolgt, welche es Polizisten gestatte, bei drohender Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Identitätskontrollen durchzuführen. Warum nahmen die Beamten an, dass ausgerechnet fünf Journalisten beabsichtigen könnten, die rechte Versammlung zu stören? Personen also, welche sich vor Beginn der Demonstration den Ordnungshütern freiwillig als Medienvertreter zu erkennen gegeben haben? “Die Grundannahme der Frage trifft nicht zu”, so Fischers knapper Kommentar.

Bleibt offen, wo die “drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung” nun eigentlich herkam?

Denn aufgrund welcher Anhaltspunkte die Polizisten ihr Handeln allein gegen die Medienvertreter, nicht aber gegen die Neonazis richteten, bleibt vorerst ein Rätsel. Dabei gingen von den Rechtsextremen sogar nach Darstellung Fischers die Störungen in Form von “massiven Unmutsbekundungen” aus. Trotzdem sahen die Beamten scheinbar keinen Anlass, diesen Personen eine sogenannte Gefährderansprache zu erteilen, deren Personalien zu notieren oder ihnen im Wiederholungsfalle Platzverweise auszusprechen. Die Rechtsgrundlagen für derlei Maßnahmen wären zumindest vorhanden gewesen.

Unterdessen ist eine parlamentarische Anfrage der B90/Die Grünen wegen des Vorfalls auf dem Weg in den Landtag. Es geht also mal wieder um die Frage, ob der Innenminister Sachsens eine Erklärung für das Vorgehen sächsischer Polizisten auf den Straßen des Freistaates hat.

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