Für FreikäuferAm 23. Januar 2018 endete nach nur zehn Verhandlungstagen einer der mutmaßlich größten deutschen Giftmüllskandale – mit einer Geldstrafe. Von den Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft gegen Jörg S., den Ex-Chef des Entsorgungsunternehmens S.D.R. Biotec, erhoben hatte, war zum Schluss nicht mehr viel übrig geblieben. Es reichte dem Landgericht Leipzig zwar, um den Angeklagten wegen „vorsätzlichen unerlaubten Betreibens einer Anlage“ zu verurteilen. Die wichtigste Frage allerdings wurde in der öffentlichen Hauptverhandlung ausgeblendet und das wahre Ausmaß des Verbrechens bleibt damit weiter im Dunkeln.

Die Kunden der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH hatten klangvolle Namen. Der Luftfahrtkonzern EADS war darunter, der Leuchtmittelproduzent Osram, der Energieversorger Mainova, der Haushaltsgerätehersteller AEG und die Audi AG. Alles Unternehmen, die nicht nur Flugzeuge, Glühbirnen, Strom, Waschmaschinen oder Autos erzeugen, sondern als unerwünschte Nebenprodukte auch gefährlichen Müll.

Diese und dutzende Industriefirmen nahmen deshalb die Dienste der Entsorgungsfirma aus Sachsen in Anspruch. Bei ihr konnten sie die teils giftigen Abfälle loswerden. Schon ab 70 Euro die Tonne, was unschlagbar günstig war. Die Entsorgung auf dem herkömmlichen Weg, etwa auf einer Deponie für Sondermüll, war ungleich teurer.

S.D.R. Biotec zog den Dreck geradezu an. Schlacken, Schlämme, Teere, gebrauchte Katalysatoren, Säuren, zerkleinerte Leuchtstoffröhren, Bremsbelegstäube. Auch die toxischen Reste aus der Abgasreinigung von Müllverbrennungsöfen gelangten in rauen Mengen nach Pohritzsch, wo das Unternehmen seit dem Jahr 1999 eine sogenannte Abfallimmobilisierungs-Anlage betrieb.

Mit dieser Anlage, so referierte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag Anfang November 2017 vor Gericht (Link zu Muellrausch.de), habe er die Schadstoffe binden und damit unschädlich machen können. Dazu habe er den belasteten Müll mit Wasser und chemischen Zusätzen, etwa Eisen-2-Sulfat, versetzt. Herausgekommen sei ein Material, das sich sogar als Baustoff auf sanierungsbedürftigen Deponien verwerten ließ.

Es war der perfekte Deal

Alle Seiten profitierten. Die Abfallerzeuger, weil sie einen preiswerten Entsorgungsweg gefunden hatten. S.D.R. Biotec, weil das Geschäft florierte. Die Deponiebetreiber in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern, weil sie ihre Löcher befüllen konnten.

„Die Schadstoffe sind nach der Behandlung stabil und können nicht durch Sickerwasser gelöst werden“, behauptete S. weiter vor Gericht und berief sich dabei auch auf wissenschaftliche Untersuchungen der Universität Halle. Der 73-Jährige zeigte nicht die geringste Spur von Selbstzweifeln, geschweige denn von Reue. Stattdessen verwies er ganz unbescheiden auf die eigene Kompetenz. Gut vorstellbar, dass Jörg S. mit seinem selbstherrlichen Auftreten seinerzeit die Behörden beeindruckte, die den Betrieb in Pohritzsch genehmigten und fortan überwachen sollten.

Aufgeflogen ist Jörg S., weil er nicht genug kriegen konnte. Er schleuste immer mehr Abfall durch seine Anlage. Erst 120.000, dann 140.0000 und schließlich 160.000 Tonnen im Jahr, was etwa 6.400 LKW-Ladungen entspricht. Alles mit Erlaubnis der Behörden, aber gegen den Willen mancher Bewohner in einem nahegelegenen Neubaugebiet. Die fingen an, sich über den zunehmenden Verkehr zu beschweren. Trotz der Beschwerden wollte Jörg S. sogar auf 200.000 Tonnen erhöhen. Eine Provokation. Der Gegenwind wurde stärker. Der lokale Bürgerverein „Sauberes Delitzscher Land“ sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aus Berlin schalteten sich ein.

Jetzt war jemand alarmiert, der die Anlage kritischer beäugte als die zuständigen Behörden.

Die DUH unternahm beispielsweise eigene Untersuchungen. 2008 stellte sie fest, dass zu viel Staub von der Anlage ausging. 2009 ergaben Proben, dass der Boden in der Umgebung mit Schwermetallen belastet war. 2010 legte der Bürgerverein nach und zeigte die Firma wegen des Verdachts der Scheinverwertung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig an. Damit stand die brisante Frage im Raum, ob das Verfahren, mit dem die S.D.R. Biotec seit zehn Jahren gefährliche Abfälle der Industrie behandelte, überhaupt funktioniert. Bis heute gibt es darauf keine gesicherte Antwort. Auch nicht nach dem Strafprozess in Leipzig.

Gutachter: „Der Müll wurde durchgereicht.“

Die sogenannte Abfall-Immobilisierung beziehungsweise -Stabilisierung, die der Angeklagte in seiner Anlage betrieb, ist in der Fachwelt umstritten. Vor allem ihre Langzeitwirkung ist unbewiesen. Mit Wolfgang Klett, Professor für Abfallrecht, auf Seite der Verteidigung und mit Werner Bidlingmaier, emeritierter Professor für Abfallwirtschaft, als Gutachter der Staatsanwaltschaft, saßen sich Befürworter und Kritiker in dem Leipziger Strafprozess direkt gegenüber. Der Vorsitzende Richter Jens Kaden wollte aber keinen wissenschaftlichen Disput zulassen und hielt damit die Kernfrage dieses Müllskandals aus dem Gerichtssaal heraus. Die Anlage war zur Immobilisierung genehmigt. Damit hatte es sich. Für die Urteilsfindung sei lediglich wichtig, erläuterte der Richter, ob sich der Angeklagte an die Bedingungen dieser Betriebsgenehmigung hielt.

So klammerte sich auch die Staatsanwaltschaft an die Tatvorwürfe, die ihr greifbar schienen. Abfallwirtschaftsprofessor Bidlingmaier nährte bei der Vorstellung seines Gutachtens zwar die Zweifel an der Wirksamkeit der Stabilisierung. So wies er beispielsweise darauf hin, dass die von Jörg S. angeführten Wissenschaftler der Uni Halle sich freilich mit der Stabilisierung von Abfällen beschäftigten, nicht aber mit dem konkreten Verfahren der S.D.R. Biotec. Doch dieser Hinweis blieb ohne Widerhall.

Interessanter für Staatsanwaltschaft und Gericht waren Bidlingmaiers Berechnungen zur Menge der Abfälle, die Pohritzsch erreichten und wieder verließen. Denn, so ein Vorwurf: Jörg S. soll trotz stetiger Ausweitung der erlaubten Durchsatzmenge diese immer wieder überschritten haben. Für das Jahr 2008, auf das sich Bidlingmaier in seinem Gutachten konzentrierte, bestätigte sich dieser Verdacht. „Die Kapazitäten wurden um 31 Prozent überschritten“, sagte der Gutachter.

Was hieß das für die Behandlung des Abfalls, für seine Verwandlung von gefährlich zu ungefährlich? „Die Lagerkapazitäten haben nicht ausgereicht, um die Mengen zu bewältigen. Der Müll wurde durchgereicht“, so Bidlingmaier.

Seine Schlussfolgerung passte zu dem, was ehemalige Mitarbeiter der Firma berichteten

Dass Abfälle nach ihrer Ankunft in Pohritzsch gleich wieder auf Container verladen und zur Deponie abgefahren wurden. Ganz ohne Behandlung. Auch wenn einige Zeugen, wie die Verteidigung anmerkte, von „Belastungseifer“ getrieben seien – die Staatsanwaltschaft und das Gericht glaubten ihnen. Die ehemaligen Mitarbeiter erzählten weiter, dass sie Totenköpfe und andere Gefahren-Zeichen, die auf Big Bags und auf Fässern angebracht waren, übersprühen oder übermalen mussten. Die Behältnisse seien gebraucht, es sei nicht immer das drin gewesen, was draufstand, rechtfertige der Angeklagte das verdächtige Vorgehen.

Die Arbeiter waren der Ansicht, dass hier etwas vertuscht werden sollte. Sie machten heimlich Handyfotos im Betrieb. Sie brannten die Bilder auf eine CD und beschrifteten die Scheibe mit den zynischen Worten: „SDR Bio-Schreck – der Umwelt zuliebe“.

Vergiftet war offenbar nicht nur der Müll, sondern auch das Arbeitsklima. (Link zu Muellrausch.de) „Wenn einer von uns entlassen wird, wollten wir die Bombe platzen lassen“, sagte ein ehemaliger Mitarbeiter vor Gericht. Entlassen wurde nicht, auch nicht, wenn Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände rauchten, tranken und pöbelten. Die „Bombe“ ist dennoch geplatzt, aber aus anderen Gründen.

Als der Bürgerverein und die DUH nicht lockerließen, rückten die zuständigen Behörden aus. Sie überraschten das Unternehmen in Pohritzsch und die von ihm belieferten Deponien mit unangekündigten Kontrollen und Probenahmen. Etwa in der Grube Lockwitz in Dresden, auf der Deponie Freiheit III in Sandersdorf-Brehna und auf Cröbern bei Leipzig. Mal stießen sie auf überhöhte Cadmium-Werte im angeblich stabilisierten und vermeintlich ungefährlichen Abfall. Dann war der Blei-Gehalt zu hoch. Ein andermal enthielten die angelieferten Big Bags nicht das, was auf den Lieferpapieren ausgewiesen war.

All das ist aktenkundig und von Zeugen im Gerichtssaal bestätigt worden. Es handele sich lediglich um Einzelfälle, versuchte die Verteidigung zu beschwichtigen. Für das Landgericht Leipzig aber stand nach den Zeugenvernehmungen fest, dass Jörg S. in vielen Fällen Müll nur unzureichend oder gar nicht behandelt hat.

Manipulationen im Betriebsalltag

Überzeugen ließ sich das Gericht auch von dem Vorwurf, dass der Angeklagte bei Probenahme, Analyse und Deklaration des Abfalls Manipulationen vorgenommen hat. Eindeutige Beweise fehlten zwar, dafür gab es aber eine Reihe von Indizien. Dazu zählte etwa eine Unterschrift auf Analyseprotokollen der S.D.R. Biotec. Sie stammte von ein- und demselben Mitarbeiter des Betriebs. Er habe aber nichts unterschrieben, wie der Mann behauptete. Und tatsächlich: Das Gericht stellte fest, dass die Unterschrift einmal gescannt und vielfach eingefügt wurde.

Zusätzlich wurden auf Protokollen nachträglich Veränderungen vorgenommen. Diese Veränderungen trugen die Handschrift des Angeklagten. „Allein das zeigt, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugegangen ist“, resümierte der Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

Wie viel Müll zwischen den Jahren 2007 bis 2011 – das ist der strafrelevante Zeitraum – unzureichend oder gar nicht behandelt, anschließend falsch deklariert und damit illegal entsorgt wurde, bleibt letztlich aber unklar. In ihrer Anklage ging die Staatsanwaltschaft von mehreren hunderttausend Tonnen aus. Im Plädoyer sprach sie nur noch von 11.000 Tonnen. Das Gericht wollte sich auf keine Zahl festlegen. Bis auf das Gutachten von Bidlingmaier wurden auch keine weiteren Anstrengungen unternommen, der Sache näher auf den Grund zu gehen.

„Fahrende Bomben“ aus Freiberg

Stattdessen widmete sich das Gericht noch den Abfall-Transporten zur S.D.R. Biotec, die ein Zeuge als „fahrende Bomben“ bezeichnete. Dabei handelte es sich um Schlacken aus der Metallurgie, die, als sie das Betriebsgelände in Pohritzsch erreichten, noch glühten. Die heiße Fracht stammte von einem Metallunternehmen aus dem sächsischen Freiberg.

„Der Angeklagte hätte die Annahme dieser Abfälle verweigern müssen“, sagte die Staatsanwaltschaft. Doch Jörg S. nahm was kam und lagerte es unter freiem Himmel auf seinem Betriebsgelände ab. Die Behörden ahndeten diesen Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro, was sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht als völlig unzureichend bewerteten. Zumal es nicht nur einmal vorkam. Jörg S. selbst räumte fünf Vorfälle ein. „Ach, fünfmal die Woche“, entgegnete ein ehemaliger Mitarbeiter im Zeugenstand empört.

Das Gericht kam aufgrund verschiedener Zeugenaussagen zu dem Schluss, dass es mehr als 300 Tonnen gewesen sein müssen, umgerechnet mindestens 12 LKW-Ladungen. Gelöscht wurde die Glut im Übrigen mit einem anderen Abfall, mit Schlämmen.

Das war‘s. Mehr belastbare Ergebnisse haben die jahrelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig offenbar nicht zutage gefördert. Auf keiner Deponie, die S.D.R. Biotec beliefert hatte, wurde der Müll wieder herausgeholt. Daraus schloss die Staatsanwaltschaft, dass auch keine Gefahr für die Umwelt bestehen könne. Dass der Ausbau des Abfalls teuer wäre und niemand dafür bezahlen möchte, wurde als Grund nicht in Erwägung gezogen. Das Gericht schloss sich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft an, was sich mildernd auf das Urteil auswirkte.

Auch ihren Vorwurf, dass Jörg S. aus Geldgier gehandelt habe, ließ die Staatsanwaltschaft fallen. Der Angeklagte hat zwar hohe Gewinne aus dem Müllgeschäft auf sein Privatkonto abgezweigt, doch das reichte ihr nicht. (Link zu Muellrausch.de) Neben der Gewinnsucht seien auch andere Motive für die nachgewiesenen Delikte möglich. Als Beispiel führte sie „Druck von Vertragspartnern“ und „Kapazitätsengpässe“ an.

Verteidigung kritisiert „schlampige Ermittlungen“

Als „dilettantisch“ bezeichnete die Verteidigung in ihrem Schlusswort das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und führte dafür eine Reihe von Beispielen an, die im gesamten Prozess unwidersprochen blieben. Zeugen seien nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und befragt worden, so einer ihrer Vorwürfe. Höhepunkt der „schlampigen Ermittlungen“ sei gewesen, dass das Abfallwirtschaftsprogramm der S.D.R. Biotec nicht ausgewertet wurde. „Nur über dieses Programm ließen sich alle Stoffströme eindeutig zuordnen und auswerten“, so die Anwälte. Mit Blick auf die glühenden Schlacke-Lieferungen fragten sie: „Warum wurden keine Fahrer vernommen?“.

Keine Fahrer, keine Spediteure und auch keine Abfallerzeuger, die über Art und Menge des Mülls hätten Auskunft geben können, wurden befragt. Auch zur Herkunft des Mülls bleiben Ungereimtheiten. So behauptete die Verteidigung wiederholt, dass es keine Lieferungen aus Italien gegeben habe. Dokumente, die muellrausch.de vorliegen, sagen etwas anderes. Ein Notifizierungsformular aus dem Jahr 2005 etwa über 30.000 Tonnen giftige Stoffe aus der Nähe von Genua. Auf einem anderen Papier über Lieferungen zur S.D.R. Biotec im Jahr 2008 stehen nicht nur namhafte deutsche Unternehmen, sondern auch Firmen aus dem Ausland.

Darunter ein italienischer Entsorger, der exakt 556,42 Tonnen gefährlichen Abfall geliefert hat.

Dass eine Hauptwachtmeisterin die Ermittlungen leitete und kein Kommissar, stieß bei einem Verteidiger ebenfalls auf Kritik: „Ich vermute, dass sich niemand mit dem Fall befassen wollte, weil die Sache kompliziert ist.“.

Selbst wenn die Ermittlungen bessere Ergebnisse geliefert hätten, ist doch fraglich, ob sie auch zu einem besseren Urteil für den Angeklagten geführt hätten. Für das vorsätzliche unerlaubte Betreiben einer Abfallanlage drohen bis zu drei Jahre Haft. Jörg S. kam mit einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen á 30 Euro davon. 90 Tagessätze hat ihm das Gericht wegen der langen Verfahrensdauer – Anklage wurde im Herbst 2012 erhoben – direkt wieder erlassen. Dennoch hat der sichtlich geknickte Jörg S. dieses Urteil als Niederlage empfunden. Dafür hat er dieses Verfahren nicht auf sich genommen.

Ursprünglich waren auch sein ehemaliger Mitgesellschafter und -geschäftsführer sowie ein leitender Angestellter angeklagt. Ihre Verfahren wurden gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt. (Link zu Muellrausch.de) Für 20.000 Euro hätte auch Jörg S. die öffentliche Hauptverhandlung abwenden und einer Verurteilung vorbeugen können. Doch wäre das kein Freispruch gewesen. Den aber wollte er. Und er will ihn immer noch.

Jörg S. hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Zur interaktiven Karte mit den Mülldeponien bei GoogleMaps

Der Müllskandal S.D.R. Biotec – Der Prozess (1): Ex-Chef der Giftmüllfirma referiert über eigene Kompetenz und Inkompetenz der anderen

Der Müllskandal S.D.R. Biotec – Der Prozess (1): Ex-Chef der Giftmüllfirma referiert über eigene Kompetenz und Inkompetenz der anderen

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