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Es gibt Einwohneranfragen in der Leipziger Ratsversammlung, die gehen so sang- und klanglos unter, weil die Einwohner selbst nicht noch einmal ans Mikrofon treten, um nachzufragen. Aber die Antworten auf ihre Fragen stehen ja trotzdem im Ratsinformationssystem. Und zur letzten Ratsversammlung am 30. September fragte ein Leipziger nach einem Thema, das für die friedlichen Bewohner der Stadt eigentlich nicht existiert. Denn wer braucht in einer friedlichen Gesellschaft eigentlich Schusswaffen? Niemand. Doch die Zahlen erzählen eine andere Geschichte.
Und dabei war noch nicht einmal der mörderische Vorfall vom 8. Oktober in Berngau in der Oberpfalz der Auslöser der Frage. An diesem 8. Oktober erschoss ein 60-jähriger Waffenbesitzer zwei Mitarbeiter der Kontrollbehörde, als sie die ordnungsgemäße Lagerung seiner zehn Schusswaffen kontrollieren wollten. Und friedlich verhaften lassen wollte er sich auch nicht.
Beim Schusswechsel mit der Polizei wurde er dann schwer verletzt. Und die Politiker zeigten sich – wie üblich – ratlos. „Jäger, Sportschütze, polizeilich nicht auffällig – ‚Wir wissen nicht, warum es so eskaliert ist‘“, titelte der „Spiegel“.
Und einen Tag später: „Schütze von Berngau war einst bei der Polizei. Der 60-Jährige, der in der Oberpfalz zwei Mitarbeiter des Landratsamts erschoss, war Ende der Achtzigerjahre Polizeibeamter in Ausbildung. Warum er entlassen wurde, verraten die Ermittler nicht.“
Verlogene „tiefe Trauer“
Roman Grafe, Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“, konnte auf die faulen Ausreden des bayerischen Innenministers dann nur noch sarkastisch reagieren: „Was muss noch passieren, bis die verantwortlichen Politiker den Irrsinn legaler Waffen beenden, die als tödliches Spaß- und Spielzeug benutzt werden? Es genügt nicht, wenn Spitzenpolitiker routiniert ‚tiefe Trauer‘ bekunden und nichts gegen den Sportwaffen-Wahn in Deutschland unternehmen.
Wie viele Menschen werden noch von Sportschützen erschossen, bis sich die Mehrheit der Unbetroffenen ausreichend solidarisiert und ein Verbot tödlicher Sportwaffen auch in Deutschland durchsetzt? Ein Verbot, wie es in Großbritannien nach dem Grundschul-Massaker in Dunblane 1996 innerhalb eines Jahres möglich war.

Der bayerische Innenminister, Joachim Herrmann, erklärte am Morgen nach der Bluttat in Berngau, die bisherigen Erkenntnisse würden keine Hinweise darauf geben, was man künftig anders machen könne. Das hat der Sportschütze Herrmann auch nach anderen Schützen-Morden gesagt. Als ‚bayerischer Schützen-Minister‘ (nach eigener Aussage) hat Herrmann wirksame Waffenrechtsverschärfungen maßgeblich bekämpft.‘
Selbst wenn man die Waffenkontrolleure künftig ausstattete wie SEK-Kämpfer, wäre der Schutz unzureichend: siehe u. a. die Sportschützen-Tötungen in Georgensgemünd (2016) und Anhausen (2010).
Allein mit einer Waffe, die man nicht hat, kann man nicht töten: Keine Mordwaffen als Sportwaffen!″
Schusswaffen in Leipzig
Wie gesagt: All das wusste der Einwohner noch nicht, als er zur Ratsversammlung anfragte, wie viele Schusswaffen eigentlich in Leipzig in Privatbesitz sind.
Für ihn war die Ansiedlung des Rüstungsbetriebes Covenant im Leipziger Norden der Auslöser: „Da gerade eine wilde Diskussion über die Ansiedlung eines privaten Rüstungskonzerns für Fluggeräte entfacht ist, stellt sich mir eher die Frage, wie viele legale Schusswaffen im gesamten Stadtgebiet von Leipzig registriert sind und wie viele Personen dafür auch eine Berechtigung haben? Und, ob dieser Personenkreis auch regelmäßig überprüft wird, genauso wie die sichere Aufbewahrung dieser Waffen. Daher meine genauen Fragen.“
Durchaus richtige Fragen. Denn die Ereignisse von Berngau zeigten eben auch, dass auch die Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes gefährdet sind, die die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Schusswaffen regelmäßig überprüfen. Sachsenweit sind das rund 40 Personen. Leipzig setzt dafür eine Personalstärke von 4,67 an – also wohl fünf Mitarbeiter/-innen, wovon eine/-r in Teilzeit arbeitet.
Das Ordnungsamt tat sich trotzdem schwer, die Zahlen zu nennen, und wurstelte sich durch allerlei Artikel dabei: „Die Übermittlung von im Nationalen Waffenregister (NWR) gespeicherten Daten ist ausschließlich im Rahmen von presserechtlichen Auskunftsansprüchen und im Rahmen des Waffenregistergesetzes (WaffRG) zulässig.
§ 13 WaffRG regelt die zweckgebundene Datenübermittlung an die dort aufgezählten ersuchenden Stellen, während § 24 WaffRG die nicht zweckgebundene Datenübermittlung an die dort aufgezählten Behörden und die Veröffentlichung von Teilen der Geschäftsstatistik regelt.
Da ein presserechtlicher Auskunftsanspruch aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz aufgrund der Einwohneranfrage nicht geprüft werden kann, die Anfrage nicht die Zweckbindung des § 13 WaffRG erfüllt und diese von keiner Behörde im Sinne des § 24 WaffRG gestellt wurde, besteht nach den spezialgesetzlichen Regelungen kein Anspruch auf die begehrten Informationen.“

Aber tatsächlich sind die Zahlen öffentlich. Zum Beispiel durch die jüngste Anfrage der Leipziger Landtagsabgeordneten Juliane Nagel aus dem Februar, auf die das Ordnungsamt auch verweist. Und diese Zahlen sind eigentlich erschreckend und geben Roman Grafe und der Initiative „Keine Sportwaffen als Mordwaffen!“ recht: Mit schöner deutscher Freude am geselligen Sportschießen haben diese Waffenarsenale nichts zu tun. Allein in Leipzig sind 9.515 Schusswaffen registriert, die per Stand 31. Dezember 2025 2.318 Besitzern zugeordnet wurden.
Von den angeführten Kategorien darf man sich nicht irritieren lassen – sie gruppieren die Schusswaffen nur nach Typ und Munition.
Eine Übersicht der Schusswaffen nach EU-Kagorien.
Waffen im ländlichen Raum
Und das ist im Verhältnis noch eine geringe Zahl. Den deutlich höheren Waffenbesitz verzeichnen praktisch sämtliche Landkreise, den höchsten die Landkreise Erzgebirgskreis, Bautzen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge.
Und der Einwohner fragte berechtigt: „Wie oft wird dieser Personenkreis kontrolliert auf Eignung und Handhabung/Aufbewahrung der Schusswaffen?“
Eine Frage, die natürlich sofort in einem völlig anderen Licht da steht, wenn man an den Vorfall von Berngau denkt.
Die Antwort des Ordnungsamtes: „Die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis wird entsprechend § 4 Absatz 3 WaffG regelmäßig aller drei Jahre überprüft.
Für die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition sieht § 36 Absatz 3 WaffG keinen Kontroll-Rhythmus vor. Die Stadt Leipzig führt dennoch jedes Jahr Aufbewahrungskontrollen durch.“
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