Irgendwer regt sich immer über die Tauben in der Stadt auf. Praktisch vergeht kein Jahr ohne Einwohneranfrage zum Thema. Meist sind es Anfragen, die spüren lassen, wie fremd sich viele Menschen mit den in der Stadt lebenden Tieren tun. Da fallen einigen Leuten dann nur Fragen ein wie: „Wie hoch sind pro Jahr die anfallenden Kosten zu Lasten der Kommune für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden, Denkmäler und öffentlichen Plätzen in Leipzig, die mutmaßlich durch Tauben verursacht werden?“ Oder: „Welche Maßnahmen werden präventiv durchgeführt oder sind geplant?“
Fragen, auf die dann das Ordnungsamt geduldig antwortet. Denn natürlich muss eine Stadt mit den Tauben irgendwie zurechtkommen. Gern konterkariert von Bürgern, die dieses Arrangement permanent unterlaufen. Die einen füttern die Tauben auf öffentlichen Plätzen, die anderen legen Giftköder aus. Dabei leidet Leipzig ganz und gar nicht unter einer Taubenplage.
Eher ist es ein Miteinander, in dem die Stadt auch Wege sucht, Gebäude und Denkmäler weitestgehend zu schützen, präventiv. So auch bei kommunalen Gebäuden, wo man die „Taubenfernhaltung“ eher nebenbei mit erledigt: „Für die Gebäude der Stadt Leipzig, welche seitens des Amtes für Gebäudemanagement unterhalten werden, kann man die Kosten nicht explizit darstellen, da die Arbeiten nahezu immer in Kombination mit anderen Arbeiten erledigt werden.“
Aber die Kosten dieser Maßnahmen hat man bislang noch nicht gesammelt. „Einzelne Erhebungen wurden bis dato nicht durchgeführt, da es keinen Abnehmer solcher Informationen gab und auch keinen Auftrag dies zu tun.“
Prävention und Abwehr
Auch auf Straßen und Plätzen gibt es keine wirklich bezifferbaren Schäden. „Durch wildlebende Tauben werden keine konkret bezifferbaren Schäden, sondern lediglich an einigen Stellen Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrsanlagen bzw. öffentlichen Plätze verursacht. Die Oberflächen werden durch den Taubenkot nicht bzw. nur sehr geringfügig angegriffen. Die Verschmutzungen werden teilweise bei Regen weggewaschen bzw. werden im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung entfernt.“
Eher werden Denkmäler in Mitleidenschaft gezogen. Aber auch dafür gibt es Mittel, erklärt das Ordnungsamt: „Zur Taubenabwehr bietet die Industrie verschiedene Systeme an. Darunter sind einige auch für Kulturdenkmale geeignet. Aus konservatorischen Gründen wird der Montage entsprechender Systeme in den meisten Fällen zugestimmt, auch wenn damit von Fall zu Fall auch Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes, z. B. durch Netze oder Spikes, verbunden sind. In jedem Fall ist eine Einzelprüfung erforderlich.“
Das Problem der verwahrlosten Gebäude
Und solche Abwehrmaßnahme sind auch privaten Gebäudeeigentümern möglich. Gibt es dann Meldungen über vermehrten Taubenbesatz, kommt das Ordnungsamt auch schon mal vorbei und erklärt, was getan werden kann.
„Wird zudem dem Ordnungsamt der Taubenbefall von Grundstücken und/oder Gebäuden gemeldet, erfolgt durch den Außendienst eine Vor-Ort-Kontrolle. Bei Bestätigung des Befalls und einer dadurch bestehenden gesundheitlichen Gefährdung, werden die Eigentümer zu entsprechenden Vergrämungsmaßnahmen aufgefordert. Die Eigentümer können dann eigenständig entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen. Sollten die Eigentümer der Aufforderung nicht nachkommen, können Maßnahmen des Verwaltungszwanges ergriffen werden“, erklärt das Ordnungsamt.
Da kommt dann meistens ein ganz anderes Problem zur Sprache: Die Vernachlässigung von zumeist Wohngebäuden durch deren Eigentümer, die sie oft jahrelang leer stehen lassen, Fensterschäden nicht reparieren und damit eben auch einen Ort schaffen, an dem Tauben sich vermehren.
Und dann sind da noch die Zeitgenossen, die meinen, Tauben müssten gefüttert werden. Für die gilt dann: „Des Weiteren wird durch den Stadtordnungsdienst, im Rahmen allgemeiner Kontrollen oder spezifischer Kontrollen aufgrund von Hinweisen, das Taubenfütterungsverbot gemäß § 21 der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig durchgesetzt.“
Stadttauben haben keinen Besitzer
Die letzte Frage nutzte das Ordnungsamt dann dazu, ein paar Sachen klarzustellen. Da hatte der Einwohner zwar nur nach der Zahl der in Leipzig lebenden Stadttauben gefragt. Aber diese Zahl gibt es einfach nicht, betont das Ordnungsamt.
Aber es fügt noch an: „Stadttauben sind wildlebende, herrenlose Tiere. In der Folge ergibt sich keine Zuständigkeit für deren Bestandsregulation aus dem Tierschutzgesetz. Dieses verpflichtet die Kommune gegenüber Tierhaltern tätig zu werden, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Stadttauben haben keinen Besitzer bzw. Halter.
Fügt ein Mensch einer Stadttaube nachweisbar Schmerzen, Leiden oder Schäden zu, dann ahndet dies die Tierschutzbehörde, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und leitet im Falle von Straftaten diese an die Staatsanwaltschaft weiter. Aus dieser Pflicht lässt sich jedoch keine Zuständigkeit der Kommune für Maßnahmen für oder gegen Stadttauben herleiten.“
Was das Ordnungsamt nicht erwähnt: Wenn es Verstöße gegen den Tierschutz bei Tauben gibt, kann man sich an die Stadttaubenhilfe Leipzig e.V. wenden. Dort versucht man auch mit Taubenhäusern, die Taubenpopulation in Leipzig etwas einzudämmen und gibt auch Ratschläge, was man tun kann, wenn man verletzte Tauben findet. Ebenso ist die Wildvogelhilfe Leipzig ein potenzieller Ansprechpartner.
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