Vielleicht kürt ja die AfD irgendwann die Nachtigall zu ihrem Wappentier. Denn so Manches, was etwa aus der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag kommt, klingt doch sehr nach dem alten Berliner Spruch: „Nachtigall, ick hör dir trapsen“. Dr. jur. Kirsten Muster hat so eine Anfrage gestellt. Titel: „Kunst und Verletzung religiöser Gefühle“. AfD und religiöse Gefühle? War da nicht was?

Kirsten Muster ist auch Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Landtags. Entsprechend kennt auch die für Kunst und Wissenschaft zuständige Ministerin Eva-Maria Stange (SPD) die so kess fragende Abgeordnete. Und sie hat die Fragen ernst genommen. So richtig. Denn was antwortet man, wenn gefragt wird: „Welche Beschwerden seit dem Jahr 2011 sind der Staatsregierung bekannt, die sich explizit auf Exponate in den sächsischen Museen und/oder (Sonder-)Ausstellung beziehen? (Bitte die Antwort nach Jahr, Museum, Ausstellung und Exponat aufschlüsseln)“ oder „Bezüglich welcher Exponate in den sächsischen Museen und/oder (Sonder-)Ausstellungen wurden seit 2011 im Rahmen der Beschwerde eine Verletzung von religiösen Gefühlen geltend gemacht? (Bitte die Antwort nach Jahr, Museum, Ausstellung und Exponat aufschlüsseln)“?

Wen könnte das betreffen? Vielleicht ein paar Leute fremder Religion, die sich durch das Christliche in so manchem sächsischen Museum gestört fühlen könnten? Kennt man da welche?

Oder war etwas ganz anderes gemeint? Vielleicht die Verstörung völlig atheistischer Menschen durch die vielen, vielen religiösen Kunstwerke, die man in den Museen finden kann? All diese Mariendarstellungen, Heiligen Sebastiane, liturgischen Kelche. Oder wie wäre es mit den Götterdarstellungen der Maya? Oder die ganzen afrikanischen Götterbilder im Völkerkundemuseum?

Daran hat sich, wie Eva-Maria Stange feststellt, augenscheinlich niemand gestört. Zumindest hat niemand solche Beschwerden statistisch erfasst. Und für die Museen in Obhut des Freistaates gilt: „In den staatlichen sächsischen Museen ist kein entsprechender Fall bekannt.“

Aber wie gesagt: Sie hat die Anfrage ernst genommen und von jenem Fall gesprochen, in dem es tatsächlich um die „Verletzung von religiösen Gefühlen“ ging. Irgendwie. Da ging es um das Karl-May-Museum in Radebeul.

„Im Bereich der nichtstaatlichen sächsischen Museen gab es 2013/2014 Kritik seitens Vertreter indianischer Ethnien an Ausstellungsobjekten einer Skalpsammlung. Die in Rede stehenden Objekte wurden aus der Dauerausstellung entfernt.“

Dabei ging es auch eigentlich eher indirekt um Religion, mehr um den pietätvollen Umgang mit sterblichen Überresten. Denn in diesem Fall ging es um Skalpe. Bzw. einen Skalp, den Patty Frank, der frühere Verwalter des Karl-May-Museums, erworben hatte und dessen Rückführung nach Amerika der Sault Ste. Marie Tribe of Chippewa Indians Michigan beantragt hatte. Bei einer eingehenden Untersuchung des Falls kamen Wissenschaftler dann zu der Einschätzung, dass Patty Frank wohl bei seinen Erzählungen um den Skalp so einiges dazu erfunden hat und ihn auch nicht auf einer Zirkustournee durch Nordamerika erworben hat. Wahrscheinlich habe er ihn auf dem Markt für solche Devotionalien in Deutschland erworben.

Das Karl-May-Museum berichtet auf seiner Homepage recht ausführlich über den Fall und auch über die Richtlinien, nach denen deutsche Museen mittlerweile mit solchen Dingen umgehen.

Und wo war nun das mit der Nachtigall? – In dieser Frage, der vierten: „Existiert eine generelle Handlungsempfehlung der Staatsregierung für die Gestaltung von staatlichen Ausstellungen, die insbesondere den Schutz der religiösen Gefühle von Menschen mit Migrationshintergrund beabsichtigt?“

Aja. Die sächsische AfD-Fraktion, die auf ihrer eigenen Website fordert: „Keine neue Moschee ohne Volksabstimmung!“

Wer will denn da die Religion der anderen nicht sehen?

Anfrage von Kirsten Muster (AfD) zu „Kunst und Verletzung religiöser Gefühle“. Drs. 5299

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