Egal, ob Katze, Hund oder Pferd – Tierhalter haften in Deutschland grundsätzlich in unbegrenzter Höhe für sämtliche Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die durch ihre Tiere verursacht werden.

Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. Was Hunde betrifft, so ist die Tierhalterhaftpflicht abhängig vom Bundesland entweder optional oder verpflichtend. Bei Reit- und Zugtieren besteht keine Pflicht, jedoch lohnt sich die Police insbesondere für Großtiere wie etwa Pferde, weil diese allein aufgrund ihrer Größe und Kraft erheblichen Schaden anrichten können und das nicht nur, wenn es zu einem Unfall kommt.

Einige Beispielszenarien zeigen uns, was im worst case passieren kann.

Spaziergang mit dem Hund

Sie gehen mit ihrem Hund im Wohngebiet Gassi und plötzlich reißt sich das Tier von der Leine. Der Hund rennt auf den Radweg und es kommt zum Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Der Fahrer des Rades stürzt und bricht sich den Arm. Krankenhausaufenthalt, Reha haben zur Folge, dass das Unfallopfer einige Wochen seiner freiberuflichen Tätigkeit als Handwerker nicht nachgehen kann.

Bei einem solchen Personenschaden greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung und kommt für sämtliche Kosten auf, die dem Betroffenen durch das Tier entstanden sind. In diesem Fall wären das neben den Behandlungskosten auch die Unkosten durch den mehrwöchigen Verdienstausfall.

Besuch mit dem Hund bei Freunden

Sie sind am Wochenende bei Freunden zu Besuch und haben wie immer ihren Hund mit dabei. In einem unbeobachteten Moment verbeißt sich das Tier in den hochwertigen neuen Lederschuhen des Gastgebers. Vor allem bei Junghunden kommen solche Vorfälle, die Sachschäden zur Folge haben, nicht selten vor. Auch für diese Situationen ist man mit einer Tierhalterhaftpflicht finanziell abgesichert, denn diese deckt die entstandenen Kosten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.

Pferd tritt aus

Bei einem Ausritt mit dem Pferd scheut das Tier und galoppiert vom Feldweg auf die Landstraße, was einen Auffahrunfall von zwei Fahrzeugen zur Folge hat. Nicht nur für die Personen-, sondern auch für alle Sachschäden an den beteiligten Fahrzeugen kommt die Tierhalterhaftpflicht in einem solchen Fall auf.

Kostenfaktoren beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung

Was die Versicherungsbeiträge betrifft, variieren die Kosten einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Denn bei der Berechnung sind für den Versicherungsgeber mehrere Faktoren relevant, die sich auf die Kostenhöhe auswirken. Dazu zählen unter anderem Tierart und Rassenzugehörigkeit. Darüber hinaus spielt es auch eine Rolle, wie viele Tiere versichert werden sollen. Nicht zuletzt beeinflusst auch die vom Versicherungsnehmer gewählte Deckungssumme die Beitragszahlungen.

Dabei handelt es sich um den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadensfall leistet. Die von Experten empfohlene Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden liegt für die Tierhalterhaftpflicht im Bereich von 5 Millionen Euro.

Bei Großtieren wie Pferden kann es sich durchaus lohnen, den Betrag höher anzusetzen, da im Schadensfall die Kosten oft deutlich höher sind als bei kleineren Tieren wie Katzen oder Hunden. Ebenfalls entscheidend sind Zusatzleistungen wie etwa ein Auslandsschutz, denn diese sorgen für höhere Beiträge. Hier sollte man daher genau prüfen, was für den eigenen Bedarf benötigt wird und was man sich sparen kann.

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