Damit man sich in den heimischen vier Wänden auch über einen langen Zeitraum wohlfühlen kann, ist hin und wieder eine Renovierung der Wohnräume nötig. Doch eine Sanierung oder auch eine Renovierung der Wohnung oder des Hauses ist oft mit hohen finanziellen Belastungen verbunden, die nicht jeder Wohnungsinhaber problemlos stemmen kann. Wer aber dennoch in einer modernen Wohnung leben möchte, der kann natürlich bei seiner Hausbank einen Renovierungskredit beantragen und so die Kosten für die Verschönerung vorfinanzieren.

Was viele gar nicht wissen, ein zweckgebundener Renovierungskredit ist deutlich günstiger bei der Bank zu haben, als ein normaler Ratenkredit und wenn dem so ist, sollte man für seine Renovierung auch nicht einfach irgend eine Finanzierung heranziehen, sondern sich unbedingt für einen sogenannten zweckgebundenen Renovierungskredit entscheiden.

Was genau versteht man unter einem Renovierungskredit?

Unter dieser speziellen Form des Kredits versteht man einen klassischen Ratenkredit, der von den Kreditinstituten vergeben wird. Die gezahlte Summe wird dann monatlich in gleichbleibenden, vereinbarten Raten wieder zurückgezahlt. Ein solcher Kredit, der sowohl an Wohnungseigentümer, aber auch an Mieter vergeben wird, soll dafür genutzt werden, den Wert einer Wohnung zu erhalten und auch den Wohnstandard zu verbessern.

Wer schon einmal eine Wohnung oder gar ein ganzes Haus renovieren musste, der weiß, dass die Materialien allein ganz schön ins Geld gehen können. Wer die Arbeiten bei der Renovierung selbst übernimmt, der kann zwar einen Teil der klassischen Renovierungskosten einsparen, doch kostspielig ist auch der selbst geleistete Aufwand mit hochwertigem Arbeitsmaterial.

Möchte man den Profi engagieren, um die Wohnung renovieren zu lassen, so können die Kosten gleich doppelt so hoch ausfallen, denn natürlich müssen in diesem Fall nicht nur die Materialien gekauft werden, die für das Streichen, verlegen neuer Böden oder auch andere Renovierungsarbeiten benötigt werden. Handwerker erzielen momentan einen recht guten Stundenlohn, sodass die Kosten für die Renovierung schnell in einem fünfstelligen Bereich eingeplant werden können.

Der Sanierungskredit, der ausschließlich zweckgebunden von den Kreditinstituten vergeben wird, kann von kleineren vierstelligen Beträgen bis zu einer Summe von um die 50000 Euro betragen. In manchen Fällen kann das benötigte Sanierungsbudget aber auch einen noch viel größeren Rahmen haben. Viele Vergleichsportale bieten die Möglichkeit, beispielsweise 10, 20 oder 30 Banken für einen 40000 Euro Kredit hinsichtlich ihrer Kreditkonditionen miteinander zu vergleichen, wobei als Verwendungszweck „Renovierung“ angegeben werden muss.

Malerarbeiten. Foto: visiblework via pixabay

An welche Anforderungen ist so ein Renovierungskredit gebunden?

Um den zweckgebundenen Kredit von einem Finanzinstitut erhalten zu können, werden einige Anforderungen gestellt. Daher erhält der Antragsteller aber auch günstigere Konditionen als bei einem klassischen Ratenkredit, da die Zinsbelastung geringer ausfällt als bei einem normalen Kredit. Günstige Kreditbedingungen sind vor allem aufgrund der größeren Lebenshaltungskosten und dem hohen Mietspiegel von größerer Bedeutung geworden.

Immer mehr Verbraucher und Interessenten führen deshalb einen Kreditvergleich im Internet durch, mit dem sie die mittlerweile unglaublich große Anzahl an Banken und potenziellen Kreditgebern miteinander vergleichen können.

1. Nachweis über Besitz der Immobilie

Wer einen Sanierungskredit bei einem Kreditinstitut stellt, nicht zu verwechseln mit dem Renovierunskredit, muss den Besitz einer Immobilie nachweisen. Die Banken fordern bei den Eigentümern der Immobilie einen Auszug aus dem Grundbuch an, aus dem ersichtlich wird, dass die zu sanierende Immobilie auch im Besitz des Antragstellers ist.

Mieter können einen Kredit für die Renovierung einer Wohnung oder eines gemieteten Hauses bei der Hausbank oder aber bei einem anderen Kreditgeber beantragen, nicht aber einen Sanierungskredit für ihre eigene Wohnung.

2. Kreditwert wird von der Bank berechnet

Um die Summe für die Sanierung festlegen zu können, wird der Auszug aus dem Grundbuch zurate gezogen. Ist bereits die zu renovierende Immobilie mit einer Hypothek belastet und wird dann noch ein Sanierungskredit angefragt, darf die Summe beider Zahlungen den aktuellen Wert der Immobilie nicht übersteigen. Wie hoch die tatsächliche Bemessungsgrenze ausfällt, hängt von den jeweiligen Bestimmungen der Banken ab.

Da die Höhe für einen zweckgebundenen Kredit unterschiedlich ausfallen kann, lohnt es sich, die Angebote der verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Natürlich sollte man bei einem Vergleich nicht nur die Höhe der Kreditsumme bedenken, sondern auch immer einen Blick auf die geforderten Zinsen richten, um die persönliche finanzielle Lage nicht allzu stark zu belasten.

3. Grundbucheintrag ab einer bestimmten Kreditsumme

Immobilienbesitzer sollten sich bei der Anleihe stets im Klaren darüber sein, dass die kreditgebende Bank ab einer bestimmten Summe einen Grundbucheintrag über die Modernisierungsmaßnahme als Sicherheit vornehmen lässt. Dies kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld, denn der Notar, der den Eintrag vornimmt, wird ebenfalls eine nicht geringe Gebühr für seine Tätigkeit verlangen.

4. Durch die Renovierung muss der Wert der Immobilie steigen

Ein neuer Farbanstrich für das Wohnzimmer, neue Tapete für die Kinderzimmer oder ein neuer Fußboden, da auf dem alten ein Weinfleck zu sehen war. Natürlich wollen alle Inhaber einer Wohnung es schön in den privaten vier Wänden haben, doch nicht immer ist eine Renovierung unbedingt nötig. Den Kredit für eine Renovierung, der mit geringen Zinsen verbunden ist, kann sowohl für Besitzer von Wohneigentum vergeben werden, aber unter bestimmten Voraussetzungen für Mieter ermöglicht werden. Es ist dabei jedoch zwingend notwendig, zu beweisen, dass durch die geplante Renovierung der Wert der Immobilie gesteigert wird.

Eine einfache Verschönerungsmaßnahme der Räumlichkeiten, die den Wert der Immobilie jedoch nicht steigern würde, wird in der Regel nicht von der Bank finanziert. Hier müsste der Eigentümer selbst die Maßnahmen mit einem alternativen, meist viel teureren Kredit finanzieren. Sind jedoch weitreichende Renovierungsmaßnahmen geplant, wie zum Beispiel der Einbau neuer Fenster, die durch eine spezielle Verglasung wertvolle Ressourcen einsparen und die Energiekosten verringern können, liegt eine Renovierungsmaßnahme vor, die den Wert einer Immobilie definitiv steigert.

Werterhaltenden Maßnahmen

Dach: Ein Dach muss in regelmäßigen Abständen überprüft und eben auch mal ausgebessert werden. Die Kosten für den fachkundigen Dachdecker sind oft enorm hoch. Ein zinsarmer und damit zweckgebundener Sanierungskredit für eine Erneuerung des Daches wird in der Regel von den Banken gewährt.

Dachsanierung. Foto: Congerdesign via pixabay

Dämmung: Schlecht gedämmte Wände oder Außenfassaden haben zur Folge, dass die Heizkosten ins Unermessliche steigen können. Da die Wärme nicht in den Räumlichkeiten bleibt, sondern durch die schlecht gedämmten Wände nach außen dringt, muss zusätzlich geheizt werden. Dies wäre ebenfalls mit einem Sanierungskredit umzusetzen.

Fußboden: Auch das Verlegen eines neuen Bodens kann mit einem Kredit für Renovierungsmaßnahmen abgedeckt werden. Da der Fußboden in Wohnungen eine starke Beanspruchung erfährt, muss dieser von Zeit zu Zeit erneuert werden. Dies erhält, bzw. steigert den Wert einer Immobilie und gehört so ebenfalls zu den klassischen Sanierungsarbeiten, die durch einen speziellen Kredit abgedeckt werden könnten.

Malerarbeiten: Ebenso gehört das Tapezieren und das Streichen von Wänden zu den traditionellen Aufgaben bei einer Renovierung. Da auch dies den Wert einer Wohnung oder eines Hauses verbessert, können Hauseigentümer oder Mieter diese geplante Veränderung in den Räumlichkeiten als Maßnahme zur Steigerung des Immobilienwertes bei der Antragstellung angeben.

Interieur: Beispielsweise eine hochwertige Einbauküche, die auch oft nach dem Auszug der Mieter in der Wohnung verbleibt, steigert den Wert einer Immobilie definitiv. Doch die Anschaffung hat ihren Preis. Auch hierfür können Hauseigentümer einen zweckgebundenen Kredit heranziehen und so den Wert ihres Eigentums steigern.

Barrierefreiheit: Barrierefreie Wohnungen für ältere Bewohner oder Menschen mit einem Handicap sind heute gefragt wie nie. Wer im Alter seine Wohnung verändern muss, der kann hier sogar ein zinsgünstiges Angebot der KfW nutzen.

Wichtige Unterlagen müssen vorliegen!

Um den Renovierungskredit beantragen zu können, müssen Wohnungseigentümer einige Unterlagen vorlegen können. Je schneller diese zur Hand sind, umso schneller kann der Kredit bewilligt werden. Neben dem Grundbuchauszug ist es ratsam, auch Kostenvoranschläge für die zu erwartenden Renovierungskosten vorlegen zu können.

Holen Sie dazu am besten Angebote unterschiedlicher Handwerksbetriebe ein. Auch ein Lageplan, sowie Fotos und der Grundriss der Immobilie sollten beim Kreditgeber vorgelegt werden, um eine Finanzierung ermöglichen zu können. Ebenso sollten Interessenten alle Unterlagen zur Baufinanzierung vorlegen können.

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