Seit dem 30. Juli zahlt die gesetzliche Krankenversicherung keine medizinischen Cannabisblüten mehr, auch Extrakte gibt es für neue Patientinnen und Patienten erst nach einem sechsmonatigen Fertigarzneimittel-Versuch. Betroffen sind schätzungsweise 65.000 schwer kranke Menschen. Gespart wird aller Voraussicht nach kaum etwas.
Ein einziger Satz im Bundesgesetzblatt verändert für Zehntausende alles. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228), sind getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V gestrichen.
Erfasst bleiben Extrakte sowie weitere zugelassene Cannabis-Arzneimittel – bei Erstverordnung ist ihnen nun aber ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel vorgeschaltet. Eine Übergangsregelung für laufende Behandlungen enthält das Gesetz nicht.
Wen es trifft
Betroffen sind nach Schätzung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) rund 65.000 gesetzlich Versicherte; eine amtliche Statistik gibt es nicht. Erstattet bekam ohnehin nur, wer eine schwerwiegende Erkrankung hatte, für die Standardtherapien nicht infrage kamen. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) beziffert die Therapiekosten auf bis zu 1.700 Euro im Monat – bei vielen Betroffenen fällt zugleich das eigene Einkommen weg, weil die Erkrankung erwerbsunfähig macht.
Privatversicherte sind nicht betroffen; die Streichung trifft exakt jene Gruppe, die am wenigsten ausweichen kann. Für Daniela Joachim, Vorstandsvorsitzende des Bundes Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan), sind Cannabisblüten kein „Lifestyle-Produkt“, sondern die Therapie, die vielen Menschen Lebensqualität überhaupt erst ermöglicht.
Gespart wird voraussichtlich kaum etwas
Der Gesetzgeber erwartet rund 130 Millionen Euro Entlastung für 2027 – bei GKV-Gesamtausgaben von rund 352 Milliarden Euro 2025 sind das etwa 0,04 Prozent. Selbst das ist fraglich: Wer die Therapie nicht abbricht, weicht auf Extrakte oder Fertigarzneimittel aus, die pro Milligramm ein Vielfaches kosten. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) hält das Einsparpotenzial für „methodisch nicht belastbar“ und erwartet Kostenverlagerungen statt Entlastung – Folgekosten von Therapieabbrüchen sind nicht eingepreist.
Widerstand und offene Umsetzung
Schon das Verfahren war umstritten: Die Grünen und die Linke riefen erfolglos das Bundesverfassungsgericht an (Ablehnung am 9. Juli), der Bundestag beschloss das Gesetz einen Tag später. Die ACM bereitet mit dem Medizinrechtler Prof. Dr. Oliver Tolmein weiterhin eine Verfassungsbeschwerde vor – bei so großem Zuspruch, dass sie keine Anfragen mehr annimmt –, zusätzlich läuft eine ACM-Petition an den Bundestag; an Sozialgerichten laufen erste Eilverfahren.
Auch die Umsetzung bleibt strittig. Bestandspatienten mit laufender Extrakt-Therapie oder anderen Cannabis-Arzneimitteln benötigen laut KBV und GKV-Spitzenverband kein Fertigarzneimittel vorzuschalten. Bei Neupatienten dagegen verlangt die KBV seit Mitte August auch einen Off-Label-Versuch, der GKV-Spitzenverband widerspricht; eine Klärung durch das Bundesgesundheitsministerium steht aus. Bei alten Blüten-Genehmigungen gehen AOK, BKK und Barmer von deren sofortigem Erlöschen aus, einzelne KVen raten dennoch zur schriftlichen Rückversicherung bei der Kasse.

Was Betroffene jetzt tun können
Medikation nicht eigenmächtig absetzen, sondern zeitnah ärztlich klären. Post der Kasse sollte niemand liegen lassen; erst ein schriftlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ist Grundlage für Widerspruch und, bei drohender Versorgungslücke, für einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht.
Der BDCan stellt kostenfreie Vorlagen bereit; ACM und BDCan rufen zur Beteiligung an Petition und Verfassungsbeschwerde auf. Sozialrechtliche Beratung bieten VdK und SoVD, meist für Mitglieder.
Wer die Therapie künftig selbst finanziert, benötigt ein privates Cannabis-Rezept – dann entfällt das Genehmigungsverfahren der Kasse, dafür steht der volle Apothekenpreis auf der Rechnung. Was noch erstattet wird und wie man sich wehrt, haben wir in der Artikelserie zur Kostenübernahme aufgeschlüsselt.
Eine Sparpolitik, die sich an 0,04 Prozent abarbeitet und dafür Zehntausende Schwerkranke in Existenznot bringt, korrigiert das Symptom und verfehlt die Aufgabe.
Zum Autor
Dr. Sebastián Marincolo ist Publizist und Sachbuchautor. Er hat fünf Bücher sowie zahlreiche Artikel und Essays über Cannabis und veränderte Bewusstseinszustände veröffentlicht und arbeitete jahrelang mit dem Harvard-Psychiater Dr. Lester Grinspoon zusammen, einem der weltweit bekanntesten Cannabis-Experten. Bei der Wissens- und Serviceplattform weed.de ist er Director of Strategic Content & Editorial; außerdem gehört er den wissenschaftlichen Beiräten einer deutschen und einer amerikanischen Cannabis-Initiative an.

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