Seit Monaten werden die Pläne, in Gohlis eine Moschee zu bauen, mehr oder weniger sachlich diskutiert - mitunter ausgenutzt für Aktionen von fragwürdigen "Bürgerinitiativen", mit denen Angst und Fremdenhass geschürt werden. Die CDU-Fraktion wollte mit ihrer Anfrage an den Oberbürgermeister klären lassen, ob für den geplanten Bau ein Bebauungsplanverfahren notwendig ist.

V/F 1150 CDU-Fraktion: Bauvorhaben Moschee in Gohlis: Prüfergebnisse zur Notwendigkeit eines Bebauungsplanverfahrens und zum Risiko bodenrechtlicher Spannungen

Ein Bebauungsplanverfahren ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, all diese Probleme auf rechtsstaatliche Weise und unter Einbeziehung des Stadtrates zu lösen. Hinzu kommt: es gibt unter der Bevölkerung ein großes Bedürfnis nach Mitsprache in dieser Angelegenheit. Die öffentliche Auslegung eines solchen B-Planes bietet genau diese Möglichkeit der Mitsprache.

Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau antwortet für die Stadtverwaltung auf die folgenden Fragen:

1. Nach dem uns bisher bekannten Agieren der Stadtverwaltung sieht diese offenbar keine Notwendigkeit für ein Bebauungsplanverfahren. Falls dies so zutrifft: warum wird diese Notwendigkeit nicht gesehen?
2. Werden aus Sicht der Stadtverwaltung durch das Bauvorhaben Moschee bodenrechtliche Spannungen begründet oder erhöht? Wenn Ja: welche Schlussfolgerungen zieht die Stadtverwaltung daraus? Wenn Nein: mit welcher Begründung verneint die Stadtverwaltung die Existenz bodenrechtlicher Spannungen?
3. Wie ist generell der aktuelle Stand des Bauantragsverfahrens? Wie wird dabei mit der Tatsache umgegangen, dass nach bisheriger Planung das von der umliegenden Bebauung vorgegebene Maß der baulichen Nutzung deutlich unterschritten wird? Auch eine Unterschreitung ist eine Abweichung. Wie wird weiterhin mit der Tatsache umgegangen, dass sich die zu überbauende Grundstücksfläche/Bauflucht deutlich von derjenigen der benachbarten Gebäude unterscheidet?

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