Mit sofortiger Wirkung wird die Allgemeinverfügung über besondere Schutzmaßnahmen für den Eisvogel am Floßgraben aufgehoben, teilt das Leipziger Umweltdezernat mit. Ein Gutachten bestätigt den erfolgreichen Abschluss der Eisvogelbruten. Damit könne der Floßgraben für den Bootsverkehr früher als geplant freigegeben werden. Es wird eingeschätzt, dass die per Allgemeinverfügung geregelten Schutzmaßnahmen einen maßgeblichen Anteil an der Erhaltung der Eisvogelpopulation in der Stadt Leipzig hatten.

Im Bereich des Floßgrabens wurden im Mai brütende Eisvögel (Alcedo atthis) festgestellt. Da der Eisvogel eine besonders und streng geschützte Art ist und darüber hinaus eine Zielart des Europäischen Vogelschutzgebietes “Leipziger Auwald”, musste die zuständige Naturschutzbehörde unverzüglich handeln und als besondere Schutzmaßnahme die zeitweilige Sperrung des Floßgrabens für den Bootsverkehr veranlassen. Ein ständiges Monitoring begleitete die insgesamt drei Eisvogelbruten einschließlich Jungenaufzucht. Mit dem gutachterlich bestätigten erfolgreichen Abschluss der Eisvogelbruten werden die Schutzmaßnahmen ab sofort eingestellt.

Die erfolgreichen Eisvogelbruten im Floßgraben sind für das Jahr 2013 von besonderer Bedeutung, da seit den beiden letzten beiden Jahren erstmals wieder erfolgreiche Bruten nachgewiesen werden konnten. Darüber hinaus gehören diese Eisvogelbruten zu den wenigen, deren Brutröhren infolge des Hochwassers im Juni nicht überflutet wurden. Eine Reproduktion der Eisvogel-Population im Jahr 2013 in anderen Gewässern der Stadt Leipzig war nur eingeschränkt möglich.

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