Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach der Sicherstellung von rund 2,9 Tonnen Chlorephedrin am 5. November 2014 gegen acht Personen Anklagen wegen des Vorwurfs verschiedener Verstöße erhoben.

Die nach der Sicherstellung und Festnahme der Beschuldigten durch das Bundeskriminalamt (BKA) geführten weiteren Ermittlungen haben die erhobenen Tatvorwürfe nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bestätigt. Danach sind durch einen 32-jährigen Pharmahändler aus Leipzig bereits Mitte 2013 in dem Wissen, dass dies zur Herstellung von Methamphetamin (Crystal) geeignet ist, insgesamt ca. 4,1 Tonnen Chlorephedrin gekauft worden.

Dieses soll der Angeschuldigte in der Folgezeit fortlaufend bis zu seiner Festnahme in dem Wissen um die strafbare Verwendung konspirativ in Teilmengen an eine bandenmäßig strukturierte Gruppierung, der er selbst nicht angehört haben soll, verkauft haben. Die Bande ließ das Chlorephedrin nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden in illegalen Rauschgiftlaboren in der Tschechischen Republik zu Crystal verarbeiten, welches dann zumindest zum Teil auch durch die Bande in Leipzig wieder verkauft worden sein soll.

Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot in Haftsachen und aus Gründen der Verfahrensökonomie hat die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen einzelne Beschuldigte abgetrennt und insgesamt vier Anklagen erhoben. Gegen den 32-jährigen Angeschuldigten aus Leipzig wurde Anklage wegen des Tatvorwurfs der Beihilfe zum unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen erhoben.

Zusammen mit diesem wurde ein 46-jähriger Angeschuldigter wegen des Tatvorwurfs des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft hat zwei Anklagen gegen insgesamt fünf Angeschuldigte (23, 24, 25, 26 und 47) jeweils wegen des Tatvorwurfs des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben. Den einzelnen Angeschuldigten werden dabei im Ergebnis der Ermittlungen zwischen ein und acht Fälle zur Last gelegt.

Gegen den 25-Jährigen wird darüber hinausgehend der Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen erhoben, gegen den 23-Jährigen wegen des unerlaubten gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Fall.

Die Staatsanwaltschaft hat schließlich gegen einen 38-jährigen Mann als mutmaßlichen Abnehmer der Bande Anklage wegen des Tatvorwurfs des zum Teil gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 25 Fällen erhoben. Alle vorgenannten Personen befinden sich seit ihrer Festnahme ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Insgesamt wurden im Rahmen der Ermittlungen ca. 810.000 Euro, davon ca. 700.000 €Euroin bar, beschlagnahmt. Das Geld soll aus dem gewinnbringenden Verkauf des Chlorephedrins bzw. Crystals durch die Bande stammen. Die Einziehung des sichergestellten Chlorephedrins wurde beantragt.

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