Über dem Erweiterungsbau der Grundschule im Markkleeberger Ortsteil Großstädteln schwebt die Richtkrone. Heute wurde Richtfest gefeiert. "Mir kommt es vor, als sei es erst 14 Tage her, dass wir hier den Grundstein gelegt haben", erinnerte der Markkleeberger Oberbürgermeister Karsten Schütze an den letzten Festakt vor Ort, der am 03. März diesen Jahres gefeiert wurde. Seitdem ist aber einiges auf der Baustelle an der Alten Straße 7 passiert. Der Rohbau für den Erweiterungsbau steht und auch im angrenzenden Altbau von 1895, der im Zuge der Bauarbeiten denkmalgerecht saniert wird, geht es voran. Die Entkernung ist abgeschlossen, der Innenausbau läuft.

Baustart im November 2014

Das Vorhaben zur Gesamtsanierung und zum Erweiterungsneubau der Grundschule Großstädteln wurde im November 2014 begonnen. Die Arbeiten an beiden Gebäuden sind in 27 Lose aufgeteilt. An den Altbau wird ein zweigeschossiges Erweiterungshaus angebaut. Acht Klassenräume und zwei Gruppenräume werden darin untergebracht.

Dreh- und Angelpunkt des Neubaus bildet das Treppenhaus, daran angeschlossen sind Sanitär- und Abstellräume.

Im sanierten Altbau werden nach Fertigstellung der Arbeiten das Gemeinschafts-, das Mehrzweckareal, der Werkraum mit Nebenraum, das Lehrerzimmer, der Hausmeisterbereich, die Bibliothek sowie Lager- und Technikflächen untergebracht. Da der Aufzug im Übergangsbereich von Alt- zu Neubau positioniert ist, wird der barrierefreie Zugang aller Räume gewährleistet.

Stand der Dinge: Die Arbeiten laufen nach Plan

Stand der Dinge? “Die Arbeiten laufen nach Plan”, so Oberbürgermeister Karsten Schütze. Im Schuljahr 2014/2015 sind 175 Schüler in der Grundschule angemeldet. Nach Fertigstellung der Arbeiten voraussichtlich im Oktober dieses Jahres können hier 224 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.

Kosten des Vorhabens: rund 4,5 Millionen Euro

Die Kosten für das Bauvorhaben “Sanierung und Erweiterung der Grundschule Großstädteln” belaufen sich auf rund 4,5 Millionen Euro. Rund 1,614 Millionen Euro sind Fördermittel des Freistaates Sachsen, die gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen bewilligt wurden.

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