Auf seiner zehnten Sitzung hat der Lenkungsausschuss Asyl zahlreiche neue Maßnahmen beschlossen. Zudem arbeitet das Gremium künftig in einer veränderten Struktur. Der Lenkungsausschuss wird künftig von zwei Ministern geleitet. Neben der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, übernimmt Innenminister Markus Ulbig den Vorsitz im Lenkungsausschuss Asyl.

Der Lenkungsausschuss wird künftig verstärkt Richtlinien und Eckpunkte beschließen, die zwischen Freistaat und Kommunen abgestimmt sind und direkt in die Arbeit aller mit dem Thema Asyl befassten Behörden einfließen. Der Lenkungsausschuss tritt in Zukunft alle sechs Wochen zusammen. Zwischen den einzelnen Sitzungen werden konkrete Beschlussvorschläge erarbeitet und abgestimmt.

Rückkehrberatung im staatlichen und kommunalen Bereich

Heute hat die Stabsstelle Asyl dem Lenkungsausschuss ein Eckpunktepapier zur Förderung der freiwilligen Rückkehr vorgestellt. Zur Erhöhung der Rückkehrbereitschaft sollen zunächst staatliche Rückkehrberatungen eingesetzt werden. Sie bilden eine Anlaufstelle für diejenigen Asylbewerber und Flüchtlinge, die selbstständig Beratung und Unterstützung für eine Rückkehr in ihren Heimatstaat suchen. Die Rückkehrberatungen sollen andererseits auch dazu genutzt werden, Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive gezielt anzusprechen und zu beraten.

Der Lenkungsausschuss Asyl hat den Geschäftsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration beauftragt, gemeinsam mit dem Staatsministerium der Finanzen bis zur nächsten Sitzung des Lenkungsausschusses einen Vorschlag zur Förderung der Beratung zur freiwilligen Rückkehr im kommunalen Bereich zu erarbeiten.

Sicherheitsrahmenkonzept für Asylbewerberunterkünfte

Der Lenkungsausschuss Asyl hat das Innenministerium beauftragt, ein Sicherheitsrahmenkonzept zur Festlegung einheitlicher Sicherheitsstandards in Asylbewerberunterkünften zu erarbeiten. Mit dem Sicherheitsrahmenkonzept sollen geeignete und erforderliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in und um Erstaufnahmeeinrichtungen festgelegt werden. Anhand verbindlicher Mindeststandards sollen die für Erstaufnahmeeinrichtungen verantwortlichen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen in die Lage versetzt werden, potenzielle Gefahrenlagen besser zu erkennen sowie bei Störungen angemessen zu reagieren. Durch vorgedachte Einsatzszenarien soll das Zusammenwirken der beteiligten Stellen weiter verbessert werden und Handlungssicherheit entstehen.

Wegweiserkurse für Flüchtlinge

Im November startet in ausgewählten Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen das Pilotprojekt “Wegweiserkurse”. Es steht unter der Regie der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration. Im Projekt erhalten Flüchtlinge zur Bewältigung ihres Alltages erste sprachliche sowie gesellschaftliche und ordnungsrechtliche Einblicke in die deutsche Lebenswirklichkeit.

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