Die Obduktion der Leiche des am Abend des 12.10.2016 in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt mit Krankenhaus Leipzig tot aufgefundenen 22-jährigen syrischen Staatsangehörigen Jaber Albakr hat ergeben, dass der Tod durch Erhängen eingetreten ist. Im Ergebnis der bisher durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Leipzig davon aus, dass der Verstorbene Suizid begangen hat.

Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig war nach Bekanntwerden des nicht natürlichen Todesfalls noch am Abend des 12.10.2016 ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies hat zum Ziel Todesart und Todesumstände festzustellen und zu prüfen, ob möglicherweise strafrechtlich relevante Umstände den Tod des Untersuchungsgefangenen veranlasst oder zu diesem beigetragen haben.

Die Ermittlungen dauern an.

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