Die Leipziger Kripo sucht weiterhin dringend Zeugen zu einem tödlichen Angriff auf einen 34-Jährigen. Der Mann war in den Abendstunden des 1. Oktober 2017 vor dem Mehrfamilienhaus in der Leipziger Eduardstraße 1 von einem Unbekannten angegriffen und tödlich verletzt worden. Trotz intensiver Rettungsbemühungen verstarb er noch in der Nacht zum 2. Oktober 2017.

Seither hat die Leipziger Kripo umfangreiche und intensive Ermittlungen geführt, doch fehlte es bislang an Hinweisen, die die Ermittlungen zum entscheidenden Durchbruch führten.

Aus Hausbefragungen wurde jedoch bekannt, dass an dem Abend des 1. Oktober 2017 Veranstaltungen nahe des Tatortes stattfanden und einige der Teilnehmer zum Tatzeitpunkt auf der Eduardstraße und den angrenzenden Straßen unterwegs waren. So ist es möglich, dass einige dieser Teilnehmer der Veranstaltungen im „Täubchenthal“ und „Haus Leipzig“ Wahrnehmungen machten, die für die weiteren Ermittlungen und die Klärung des Verbrechens von entscheidender Bedeutung sein könnten.

Demnach bittet die Leipziger Kripo jene Teilnehmer, die sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Telefonnummer (0341) 966 4 2695 oder unter der E-Mail: muk.eduard.pd-l@polizei.sachsen.de bei der Leipziger Kripo zu melden.

Gleichwohl werden weiterhin solche Zeugen gebeten, sich bei der Polizei zu melden, die nicht Teilnehmer einer solchen Veranstaltung waren, aber Hinweise zu folgenden Punkten geben können:

  1. Wer hat den 34-Jährigen an jenem Sonntagabend in der Straßenbahn der Linie 1 oder einer anderen Straßenbahn gesehen?
  2. Wer hat den Mann auf seinem Heimweg gesehen und kann zu seinen Beobachtungen Angaben machen?
  3. Wer hat eine körperliche oder verbale Auseinandersetzung zwischen dem 34-Jährigen und einer anderen Person beobachtet? Es werden auch diejenigen Personen gebeten, sich zu melden, die einen Streit oder eine Tätlichkeit auch länger (Stunden oder Tage) vor der eigentlichen Tat beobachtet haben!
  4. Wer kennt den 34-Jährigen und kann zusätzliche Hinweise zu seinem Lebensumfeld geben, wie z. B. Freundes- und Bekanntenkreis, Arbeits- und Freizeitumfeld und sonstigen Gepflogenheiten?

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgeschrieben.

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