Dank dem Internet und seinen schier unermesslichen Angeboten hat sich die Einkaufskultur in den letzten Jahren stark verändert. Anstehen, Preisverhandlungen, Ware zum Auto schleppen – das war alles gestern. Auf dem Sofa, mit einer Tasse Kaffee und dem Laptop auf dem Schoß schweift man durch die unendlichen Weiten des Netzes, entdeckt neue Produkte, betrachtet Rezessionen und liest Vergleichstests. Wenn der Preis stimmt, die Bezahlung ordentlich abgewickelt werden kann und Umtausch und Garantie den Vorstellungen entsprechen, schlägt man auch gleich im Onlineshop zu. Das Glück ist perfekt, wenn der Paketbote dann klingelt – vorausgesetzt die bereits bezahlte und dem Angebot entsprechende Ware findet auch den Weg zum Käufer.

Im Jahr 2017 wurden 2.029 Anzeigen wegen Warenbetrug i. Z. mit Computerkriminalität registriert. Dabei handelt es sich um Einkäufe (online oder per Telefon) bei falschen Internet-Shops, aber auch um eine große Anzahl von unechten Online-Kleinanzeigen. Der Anteil von Internet-Fake-Shops und unechten Angeboten über Online-Kleinanzeigen ist ungefähr gleich groß.

Der Betrug über Online-Kleinanzeigen ist besonders leicht, da sich jeder mit einer E-Mail-Adresse anmelden und fiktive Produkte anbieten kann. Das Einstellen auf solchen Portalen ist meist kostenfrei, es gibt auch kaum hinterlegte Daten. Einzig, die E-Mail-Adresse liefert Ermittlungsansätze aber es ist ja auch kein Problem, eine neue Adresse zu generieren.

Ganz schnell kann man beim Online-Kauf auch in überzeugend gestalteten sogenannten Fake-Shops landen. Fast identische Kopien von Internetseiten tatsächlicher Anbieter stellen die Betrüger dabei ins Netz. Allerdings wird die dort bestellte Ware gar nicht oder nur in minderwertiger Qualität geliefert. Die Kunden haben aber zum Zeitpunkt der Lieferung und der damit verbundenen Feststellung der Mängel bereits per Vorkasse bezahlt. Das Geld ist weg.

Tipps des LKA zum Online-Einkauf:

  • Produkte werden im Vergleich zu anderen Online-Anbietern meistens extrem günstig angeboten – der Eindruck eines echten Schnäppchens wird besonders betont, oft auch die begrenzte Produktanzahl oder eine kurze Verfügbarkeit deklariert
  • Fake-Shops bieten nur formell verschiedene Bezahlmöglichkeiten, z.B. auch mit Käuferschutz-Bezahlsystemen. Aus angeblich technischen Gründen funktionieren dann letztlich aber nur die Bezahlung per Vorkasse, die Direktüberweisung und der Versand per Nachnahme.
  • Bei unseriösen Anbietern gibt es kaum Kontaktmöglichkeiten und die Identität der Betreiber ist unklar oder gibt Anlass für Zweifel.
  • Das Impressum ist unvollständig, fehlt entweder gänzlich oder und wirkt wenig professionell – ganz im Gegensatz zu den Seiten des Shops.
  • In der Adresszeile des verwendeten Browsers fehlt das Kürzel „https://“ mit Vorhängeschloss, welches auf eine gesicherte Verbindung hinweist.
  • Um die Qualität und Zuverlässigkeit des Shops zu deklarieren, findet man ausschließlich nur sehr gute Kundenbewertungen.
  • Missbräuchlich verwendete Phantasie-Qualitätssiegel oder Testergebnisse weisen auf die Seriosität aufdringlich und wiederholt hin.
  • Der eigentliche Bestellbutton wird falsch beschriftet (z. B. mit “einkaufen”, „weiter einkaufen“ oder einfach „weiter”), so dass man mehr oder weniger unbewusst die Bestellung auslösen kann.
  • Nach erfolgtem Bestellprozess erhalten Sie keine oder aber eine ungenügende Bestellbestätigung, keinen Zahlungseingang, keine Versandbenachrichtigung usw..
  • Im System erhalten Sie auch keine Auskunft zum aktuellen Lieferstatus.
  • Betrügerische Angebote über Online-Kleinanzeigen kann man vermeiden, indem man ausschließlich sichere Zahlungsmethoden z. B. Online-Bezahlsysteme mit Käuferschutzfunktion nutzt. Aber Achtung: Wenn die Überweisungsauswahl speziell für „Freunde und Familie“ getätigt worden ist, besteht kein Käuferschutz!

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