Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nunmehr gegen den Fahrer des unfallbeteiligten Pkw (31 Jahre, türkischer Staatsangehöriger) Anklage wegen des Tatvorwurfs der fährlässigen Tötung zum Amtsgericht Leipzig – Strafrichter – erhoben.
Dem Fahrer wird zur Last gelegt, den Ranstädter Steinweg mit einer über der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h liegenden Geschwindigkeit befahren und schuldhaft den Unfall verursacht zu haben.
Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen wäre der Unfall nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zum Tatzeitpunkt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der 16-Jährige mutmaßlich bei Rot die Fahrbahn querte, für den Fahrer vorhersehbar und vermeidbar gewesen.