Heute Abend führte die Polizeidirektion Leipzig gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Leipzig um 19:00 Uhr eine kurzfristige Pressekonferenz durch. Hintergrund waren die Ereignisse am gestrigen Tag, den 6. Oktober 2020 in Paunsdorf.

Folgende Inhalte wurden während der Konferenz thematisiert:

Am frühen Dienstagmorgen, den 06.10.2020, ereigneten sich in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mehrere Übergriffe durch mutmaßlich einen männlichen Täter auf Kinder und eine Frau in Leipzig-Paunsdorf. Die sofort eingeleiteten umfangreichen Ermittlungen der Polizei führten noch am Dienstagnachmittag zur vorläufigen Festnahme eines 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen.

Gegen diesen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig am heutigen Tag durch den zuständigen Ermittlungsrichter wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes, der versuchten Entziehung Minderjähriger sowie der Nötigung ein Haftbefehl erlassen und der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden sollen sich in den Morgenstunden des 6. Oktober 2020 folgende Sachverhalte im Bereich Leipzig–Paunsdorf ereignet haben, die dem Beschuldigten zur Last gelegt werden.

1.
Gegen 06:20 Uhr soll der Beschuldigte im Bereich einer Grundschule in Paunsdorf ein 7-jähriges Mädchen angesprochen, sie plötzlich gepackt haben und mit ihr zu einem nahegelegenen Baum gelaufen sein, um dort an dem 7-jährigen Kind sexuelle Handlungen vorzunehmen. Das Mädchen konnte sich wehren, woraufhin der Beschuldigte schließlich von ihr abgelassen haben soll.

2.
Gegen 06:36 Uhr soll sich der Beschuldigte in Paunsdorf einem Pkw genähert, die Beifahrertür geöffnet und die Fahrerin aufgefordert haben, ihn zu einem unbestimmten Ort zu fahren. Nachdem die Fahrerin ihr Fahrzeug verließ, soll sich der Beschuldigte ihr von hinten genähert und sie gepackt haben, um sie vom Fahrzeug wegzuziehen. Aufgrund der Gegenwehr soll er von ihr abgelassen haben.

3.
Gegen 07:00 Uhr soll der Beschuldigte im Bereich eines Kindergartens in Paunsdorf eine Frau angesprochen haben, welche mit ihrer 4-jährigen Tochter unterwegs war. Danach soll er versucht haben, die Frau abzulenken, um das Kind zu packen und mit sich zu nehmen. Bevor der Beschuldigte das Mädchen packen konnte, soll die Mutter ihre Tochter hinter sich gezogen und den Beschuldigten aufgefordert haben, sie in Ruhe zu lassen. Daraufhin soll sich der Beschuldigte entfernt haben.

4.
Zeitlich unmittelbar im Zusammenhang mit dem vorgenannten Sachverhalt soll der Beschuldigte gegen 07:00 Uhr im Bereich des gleichen Kindergartens in Paunsdorf eine weitere Frau angesprochen haben, welche mit ihrer ebenfalls 4-jährigen Tochter unterwegs war. Als die Mutter abgelenkt war, soll er das Kind gepackt haben und weggerannt sein. Aufgrund der Verfolgung durch die Mutter und weiterer Passanten soll der Beschuldigte das Kind wieder abgesetzt und sich entfernt haben.

Im Zuge der großräumig durchgeführten Suchmaßnahmen der Polizei konnte am gestrigen Dienstag gegen 16:10 Uhr ein Mann (42, deutsch) in der Nähe der Tatorte angetroffen werden. Da dieser in unmittelbarer Tatortnähe angetroffen wurde und die Beschreibung der Zeugen auf den Mann zutraf (Aussehen und markante Bekleidungsmerkmale), wurde der angetroffene Mann als dringend tatverdächtiger Beschuldigter vorläufig festgenommen.

Da der Beschuldigte in Tatortnähe aufgegriffen wurde und alle Taten in unmittelbarem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang begangen wurden, gehen die Ermittlungsbehörden nach dem derzeitigen Erkenntnisstand davon aus, dass alle vorgenannten Taten von einer einzigen Person – dem festgenommenen Beschuldigten – begangen wurden.

Der Beschuldigte ist soweit ersichtlich bisher nicht vorbestraft und wegen einschlägiger Delikte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Im vorliegenden Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte von seinem Recht, zu den Tatvorwürfen die Aussage zu verweigern, Gebrauch gemacht.

Der Beschuldigte befindet sich aufgrund des nunmehr antragsgemäß erlassenen Haftbefehls in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen dauern an.

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