Durch Feststellungen aus dem Internet wurde bekannt, dass eine Person mit Waffen posiert und verstörende Kommentare zu islamistischen Straftaten hinterlässt. Die daraufhin getätigten Ermittlungen führten zu zwei in Görlitz aufhältigen syrischen Staatsangehörigen im Alter 23 und 27 Jahren.

Im Rahmen eines durch die Staatsanwaltschaft Görlitz sofort eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, wurde noch am Nachmittag und Abend des 6. November durch das PTAZ* des Landeskriminalamt Sachsen, die Vollstreckung von zwei Durchsuchungsbeschlüssen für zwei Objekte realisiert. Wegen der in Rede stehenden Gefährdung durch Waffen, kamen die Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes zum Einsatz.

Im Ergebnis wurden zwei Wohnungen, mehrere Fahrzeuge und drei Personen durchsucht. Neben der Sicherstellung und Beschlagnahme beweiserheblicher Gegenstände, Unterlagen und Speichermedien konnten auch die zum Posen genutzten Waffen aufgefunden werden. Nach einer sofortigen Bewertung durch Waffensachverständige des Landeskriminalamtes, wurden diese als Softairwaffen erkannt.

Neben einer islamwissenschaftlichen Bewertung des gesamten Vorgangs, kam auch ein Sprengstoffspürhund zum Einsatz. Die präventiv angesetzte Absuche verlief negativ.

Insgesamt waren mehr als 80 Kollegen im Einsatz.

*PTAZ… Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum

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