Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen sechs Beschuldigte (zwei 22-jährige Iraker, einen 24-jährigen Tunesier, einen 26-jährigen Syrer und zwei 42-jährige Deutsche) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. In dem Verfahren sind am 02.12.2020 umfangreiche Festnahmen erfolgt (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 03.12.2020, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

Einem 22-jährigen Iraker und einem 42-jährigen Deutschen liegt bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, dem 24-jährigen Tunesier liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last.

Den drei Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, in Gewinnerzielungsabsicht am 02.12.2020 zwischen 13:30 Uhr und 18:30 Uhr in Dresden-Gorbitz insgesamt 600 Gramm Crystal in zwei Teilmengen zu 100 Gramm und 500 Gramm übergeben zu haben, wobei hierfür ein Preis von insgesamt 23.500,00 EUR vereinbart worden war. Dabei soll der 42-jährige Deutsche in seiner Wohnung eine zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte Nagelkeule griffbereit aufbewahrt haben. Zudem sollen sowohl der 42-jährige Deutsche als auch der 22-jährige Iraker jeweils in ihren Jackentaschen griffbereit eine Pfefferspraydose mit sich geführt haben.

Den drei als Gehilfen verfolgten Beschuldigten liegt zur Last, die Taten der drei Hauptbeschuldigten unterstützt zu haben.

Die drei Hauptbeschuldigten und zwei Gehilfen befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den dritten Gehilfen (einen 42-jährigen Deutschen) wurde am 10.02.2021 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Das Verfahren wurde ursprünglich noch gegen einen weiteren Beschuldigten (einen 20-jährigen Iraker) geführt. Dieses Verfahren wurde abgetrennt, da er zur Tatzeit Heranwachsender war. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde am 03.12.2020 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Gegen diesen Beschuldigten wurde wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – erhoben.

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