Sonnenenergie zählt zu den erneuerbaren Energien, dessen Nutzung und Ausbau auch in Deutschland gefördert wird. Durch die direkte Nutzung der Sonnenenergie ist es möglich Strom, bzw. Wärme umweltbewusst zu generieren. Doch Solarkollektoren bzw. solarthermische oder photovoltaische Anlagen und das Zubehör haben ihren Preis und sind aufgrund ihrer Werthaltigkeit auch für Diebe und Hehler ein interessantes Zielobjekt.

Fälle und Entwendungsschaden

Für das 1. Halbjahr 2021 wurden im Freistaat Sachsen 27 Fälle festgestellt, wovon ein Fall als Versuchsstraftat registriert wurde. Es entstand ein Gesamtdiebstahlsschaden von 375 631 Euro. In diesem Zeitraum wurden 100 Wechselrichter entwendet.

Im 1. Halbjahr 2020 wurden im Freistaat Sachsen 24 Fälle festgestellt, davon zwei Taten als Versuch. Der Gesamtdiebstahlsschaden betrug 66 971 Euro, Wechselrichter wurden in diesem Zeitraum nicht entwendet.

Die Fallzahlen bewegen sich damit auf dem gleichen Niveau wie jeweils in den zweiten Halbjahren von 2019 und 2020, allerdings schwanken die festgestellten Schadenssummen je nach Wert der gestohlenen Komponenten.

Grundlage dieser Erhebungen bildet der Datenpool im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) .

Im Zuge der Auswertung der Daten wurde festgestellt, dass durch die Täter nicht mehr nur Module sowie Gleich- und Wechselrichter gestohlen werden, sondern ebenso Solarpanele und zugehörige Kabel. Sowohl im Jahr 2020 als auch im 1. Halbjahr 2021 wurde Solartechnik hauptsächlich von Dächern größerer Hallen/Lager und von Solarfeldern/-parks sowie von Dächern von Garagenkomplexen fachgerecht abmontiert und entwendet.

Die Täter sind oft sehr gut organisiert, die Diebstähle erfolgen arbeitsteilig, in kurzer Zeit und vermutlich nachts. Die Diebe machen sich dabei die gute Erreichbarkeit der Anlagen über befestigte Wege zu Nutze und transportieren das Diebesgut mit Kleintransportern oder Lastkraftwagen ab. Hier wirkt sich die Nähe zu überregionalen Straßen wie Autobahnen oder Bundesstraßen tatbegünstigend aus.

Die Einfriedung von Solarparks mit einfachen Maschendraht- oder Wildzäunen stellt für die Diebe nahezu kein Hindernis dar, ebenso die mit einfachen, handelsüblichen Werkzeugen schnell zu lösenden Befestigungsmittel der Anlagenteile. Dies begünstigt den Diebstahl einer Vielzahl von Solarmodulen in kurzer Zeit.

Präventive Empfehlungen und Tipps

Besonders diebstahlgefährdet sind Photovoltaikanlagen auf unbewohnten oder abgelegenen Gebäuden (z. B. landwirtschaftliche Gebäude, Lagerhallen, Verwaltungsgebäude) und Freiflächenanlagen.

Wesentliche Anlagenteile wie Solarmodule und teilweise auch im Freien installierte Wechselrichter sollten sich nur mit Spezialwerkzeug oder durch Zerstörung lösen lassen. Dies kann u. a. durch Einschlagen von Metallkugeln in Innensechskantschrauben, Verwenden von Schrauben mit Sollbruchstellen oder Verklebungen erfolgen. Bei Dachanlagen ist darüber hinaus insbesondere auch darauf zu achten, dass potentielle Aufstiegshilfen, wie Leitern, Mülltonnen, Gartenmöbel u. ä., gesichert bzw. weggeschlossen werden, um dem Täter die Arbeit nicht zu „erleichtern“.

Je mehr Aufwand der Diebstahl erfordert, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter von seinem Handeln absieht. Der Faktor „Zeit“ hat insoweit einen große Bedeutung: Eine längere »Arbeitszeit« für die Täter bedeutet ein größeres Risiko, beim Diebstahl entdeckt zu werden.

Freiflächenanlagen (»Solarparks«) stehen häufig auf abgelegenen Freiflächen mit einer großen Anzahl zugänglicher Module. Zur Absicherung der Freiflächenanlagen ist die Errichtung einer entsprechenden Zaunanlage (z. B.: Doppelstabgittermattenzaun, 2,50 Meter hoch, gegebenenfalls mit Übersteig-/Unterkriechschutz) ein wesentliches Grundelement. Einfache Maschendraht- oder Wildzäune als Einfriedung entfalten wenig bzw. keine Schutzwirkung. Die Tore der Zufahrten sind in der gleichen Höhe wie die Zaunanlage zu verbauen. Konkrete Zufahrts-/ Zutrittsberechtigungen und die Festlegung von Schlüsselregelungen erhöhen ebenfalls die Sicherheit.

Neben der Sicherung der im Freien installierten Anlagenteile sollen Gebäude und Räume mit Solaranlagen eine mechanische Grundsicherung aufweisen. Dazu gehört die Sicherung aller Außentüren/-tore, der Fenster, ggf. Kellerlichtschächte und sonstiger sicherheitsrelevanter Gebäudeöffnungen.

Zusätzlich sollte für eine frühzeitige Detektion von Diebstahlversuchen und rechtzeitige Intervention auch die Errichtung von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen in Erwägung gezogen werden. Bei Letzterem sind natürlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zur mechanischen Sicherung sowie der Errichtung von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen wird auf den Adressennachweis für Errichterfirmen unter www.polizei.sachsen.de/errichterunternehmen verwiesen.

Ungeachtet dessen sollten Betreiber von Solaranlagen ihre Anlagen regelmäßig kontrollieren und dabei auf Unregelmäßigkeiten insbesondere auf Markierungen oder Beschädigungen im Zaun achten. Bei verdächtigen Wahrnehmungen sollte sofort die Polizei verständigt werden.

Die wesentlichen Anlagenteile wie z. B. Solarmodule werden zwar von den Herstellern individuell nummeriert, die Beschriftungen sind aber herstellerabhängig meistens nur mit lösbaren Aufklebern angebracht. Deshalb wird empfohlen, die Module/Geräte zusätzlich selbst individuell zu kennzeichnen bzw. zu codieren. Dazu eignet sich z. B. ein selbsterklärender Code, die sogenannte Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (EIN). Diese setzt sich aus der Stadt- bzw. Landkreiskennung (Kfz-Kennzeichen), Gemeindeschlüssel, Straßenname, Hausnummer sowie den Initialen des Eigentümers zusammen.

Der Vorteil dieser Kennzeichnungsmethode liegt unter anderem darin, dass eine Zuordnung selbst dann möglich ist, wenn ein Diebstahl noch nicht bemerkt wurde. Eine Täterüberführung wird dadurch erleichtert, das Diebesgut wird für Hehler uninteressant und eine Eigentumszuordnung ist schnell möglich. Die Kennzeichnung sollte gut sichtbar und möglichst dauerhaft angebracht werden.

Die Polizeilichen Beratungsstellen führen verhaltensorientierte und sicherungstechnische Beratungen bei Privatpersonen, Vereinen, Industrie- und Gewerbeeinrichtungen, kommunalen Institutionen, Behörden und Ämtern im Freistaat Sachsen durch.

Eine polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.polizei.sachsen.de/Polizeiliche Prävention/ Polizeiliche Beratungsstellen

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