Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln derzeit gegen vier Iraner (23, 30, 37 und 37 Jahre) u. a. wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Drei Beschuldigten (30, 37 und 37 Jahre) wird vorgeworfen, sich am 09.10.2022 mit einem Pkw nach Berlin begeben zu haben und dort von einem noch unbekannten Lieferanten zwei Kilogramm Opium zum gewinnbringenden Weiterverkauf in Dresden erworben zu haben.

Dem 23-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, von den drei Beschuldigten zwischen Juli und Oktober 2022 im Stadtgebiet von Dresden Betäubungsmittel (550 Gramm Marihuana und etwa 70 Gramm Opium) zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben.

In dem Verfahren wurden zwischen dem 09.10. und dem 10.10.2022 durch die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Landeskriminalamtes und des Zollfahndungsamtes Dresden mit eigenen und unterstellten Kräften der Polizeidirektion Dresden umfangreiche Exekutivmaßnahmen realisiert.

Im Rahmen von im Vorfeld geführten verdeckten Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt war bekannt geworden, dass sich die drei iranischen Beschuldigten (30, 37 und 37 Jahre) dazu entschlossen hatten, am 09.10.2022 eine Fahrt zur Beschaffung von Betäubungsmitteln nach Berlin zu unternehmen. Diese Fahrt konnte durch Observationskräfte begleitet werden und führte über Zwischenstationen im Bereich Neukölln und Adlershof wieder nach Dresden.

Nach der Ankunft in Dresden sollte der von einem der drei Beschuldigten (37 Jahre) geführte Pkw am 09.10.2022 gegen 22:50 Uhr auf der Washingtonstraße in Dresden einer Kontrolle durch die eingesetzten Observationskräfte unterzogen werden.

Dieser Kontrolle widersetzte sich der Beschuldigte, indem er die Anhaltstelle, an der erkennbar als Polizei gekleidete Einsatzbeamten postiert waren, mit dem von ihm geführten Pkw durchbrach. Dazu steuerte er den Pkw rechtsseitig auf eine Bordsteinkante nebst anliegenden Grünstreifen. Zwei der dort stehenden Einsatzbeamten
konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite einer Kollision mit dem Fahrzeug entziehen.

Nach einer Verfolgungsfahrt durch den Stadtteil Dresden-Cotta konnte der Pkw mit den drei Beschuldigten im Bereich der Kesselsdorfer Straße gestellt werden.

Da die Möglichkeit bestand, dass sich die Beschuldigten ihres erworbenen Betäubungsmittels während oder unmittelbar nach dem ersten Kontrollversuch entledigt hatten, wurde dieser Bereich durch die eingesetzten Observationskräfte noch einmal gründlich abgesucht. Dabei konnte im Grünstreifenbereich ein mit Folie umwickeltes ca. 2 kg schweres Päckchen aufgefunden werden, bei dessen Inhalt es sich um Opium handelt.

Die drei Beschuldigten wurden am 09.10.2022 vorläufig festgenommen. Im Anschluss wurden u. a. Durchsuchungsbeschlüsse in einem Dresdner Unternehmen und in den Wohnungen der Beschuldigten im Stadtgebiet von Dresden vollzogen.

Dabei wurden umfangreiche Beweismittel, u. a. Kommunikationstechnik, Bargeld, Computer und mehrere hundert Gramm betäubungsmittelverdächtige Substanzen sichergestellt.

Im Zuge weiterführender Ermittlungen konnte der vierte Beschuldigte (23 Jahre) am 18.10.2022 festgenommen werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehle gegen alle vier Beschuldigte erlassen. Die vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft und haben bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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