Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Polen (23 und 30 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.

Dem 30-jährigen Beschuldigten liegt banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern in drei Fällen zur Last. Ihm wird vorgeworfen, als Mitglied einer international operierenden Bande mit einem Kleintransporter in der Nacht vom 02.08.2023 zum 03.08.2023 über Polen 22 vermutlich syrische Staatsangehörige, in der Nacht vom 04.08.2023 zum 05.08.2023 über die Tschechische Republik 14 vermutlich syrische Staatsangehörige und am 08.08.2023 über die Tschechische Republik 21 syrische Staatsangehörige in das Bundesgebiet verbracht zu haben.

Die Tat vom 08.08.2023 soll der 30-jährige Beschuldigte gemeinsam mit dem 23-jährigen Beschuldigten begangen haben.

Die Fahrten sollen unter menschenunwürdigen Bedingungen durchgeführt worden sein. Die geschleusten Personen sollen während der Fahrt im Kleintransporter zudem ungesichert und auch aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten einer Lebensgefahr ausgesetzt gewesen sein.

Die Beschuldigten wurden von der Bundespolizei am 08.08.2023 vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Pirna am 09.08.2023 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigten sind in Polen bereits vorbestraft. Der 30-jährige Beschuldigte hat sich geständig zu den Tatvorwürfen eingelassen. Der 23-jährige Beschuldigte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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