Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt weiter gegen zwei Deutsche (26 und 35 Jahre) wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines 35-jährigen Tunesiers (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 591/25 vom 28. Oktober 2025). Die Ermittlungen in dem Verfahren werden nunmehr gemeinsam mit der Soko Rex des Landeskriminalamts Sachsen geführt.
Der 26-jährige Beschuldigte ist dringend verdächtig, dem Geschädigten am 28. Oktober 2025 gegen 16:30 Uhr in der Straßenbahn Linie 12 der Dresdner Verkehrsbetriebe AG in Dresden-Löbtau mindestens in Verletzungsabsicht mit einem Messer in dessen Hals und dessen rechten Oberarm gestochen zu haben. Hierdurch erlitt der Geschädigte zwei Stichwunden von rund drei Zentimetern.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden am 29. Oktober 2025 einen Haftbefehl gegen den 26-jährigen Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Gegen den 35-jährigen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Dresden keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt, da ein dringender Tatverdacht gegen diesen aufgrund der Zeugenaussagen und der Auswertung der Lichtbilder der Überwachungskamera der Dresdner Verkehrsbetriebe AG derzeit nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat deshalb die vorläufige Festnahme des 35-jährigen Beschuldigten am 29. Oktober 2025 aufgehoben und dessen Freilassung angeordnet. Auch gegen diesen Beschuldigten wird gleichwohl weiter ermittelt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Soko Rex des Landeskriminalamts Sachsen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus ermittlungstaktischen Gründen äußern sich die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen zum Stand der Ermittlungen derzeit nicht weitergehend.






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