Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen sieben Deutsche (25, 26, 26, 29, 29, 30 und 30 Jahre) wegen des Verdachts der Nötigung. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 27. April 2024 gegen 13:10 Uhr gemeinsam mit anderweitig verfolgten Beschuldigten auf die Fahrbahn der Bundesstraße 170 auf Höhe des Carolaplatzes / Wigardstraße sowie auf dieselbe Fahrbahn auf der Carolabrücke gesetzt zu haben, um den fließenden Fahrzeugverkehr zum Erliegen zu bringen und so auf ihre politische Agenda aufmerksam zu machen.

Entsprechend ihrer Absicht waren über 80 Fahrzeugführer gezwungen, ihren jeweiligen Pkw auf der zweispurigen Carolabrücke anzuhalten und bis etwa 15:00 Uhr in dem Stau zu verbleiben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen die Beschuldigten im Strafbefehlswege jeweils Geldstrafen von 1.800 Euro zu verhängen.

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