Am Vormittag des 4. Januar 2026 kontrollierten Beamte gegen 10:35 Uhr einen 36-jährigen tschechischen Staatsangehörigen im grenzüberschreitenden Zug auf der Strecke von Prag nach Dresden. Die Überprüfung unmittelbar nach der Einreise ergab zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dresden.
Der Mann war wegen Diebstahls und Bedrohung zu Geldstrafen von insgesamt knapp 1.900 Euro verurteilt worden, die er bislang nicht beglichen hatte. Da er die Summe auch vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Dresden eingeliefert.
In der Nacht zum 5. Januar 2026 wurde die Bundespolizei zu einer körperlichen Auseinandersetzung in einem Regionalexpress kurz vor der Einfahrt in den Dresdner Hauptbahnhof gerufen. Ein 26-jähriger Palästinenser hatte seiner 18-jährigen syrischen Begleiterin nach einem Streit mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Die junge Frau erlitt eine blutende Platzwunde an der Lippe und stand unter Schock. Da der Tatverdächtige die Geschädigte selbst im Beisein der Beamten weiter beleidigte, leitete die Bundespolizei trotz fehlender Anzeige der verängstigten Frau ein Verfahren wegen Körperverletzung von Amts wegen ein.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Angreifers fanden die Beamten zudem drei Kapseln eines verschreibungspflichtigen Medikaments ohne notwendige Verordnung. Gegen den 26-Jährigen wurde daher ein zusätzliches Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet.






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