Von Thomas Pohl: Für eine Tageszeitung, die sich der Region verbunden fühlt, hätten die Zeitungsmacher auch eine andere Schlagzeile finden können. In etwa so: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rücken der Fluglärmgegner oder Bundesverwaltungsgericht stellt klar - Gesundheitsschutz geht vor wirtschaftliche Interessen.

Stattdessen stellt die LVZ die perfide Forderung des Flughafens und der sächsischen Staatsregierung in einem großen Artikel auf Seite 1, nach dem furchtbaren DHL-Frachtfluglärm und unbegrenzten Militärflügen nun auch noch die LufthansaCargo mit ihren extrem lauten MD 11 nach Leipzig holen zu wollen. Die Staatsregierung ist schon jetzt nicht in der Lage allein mit passivem Schallschutz, wie Lärmschutzfenster, die Anwohner vor dem extrem lauten Flug- und Bodenlärm wirksam zu schützen. Dabei fordert der § 29b im Luftverkehrsgesetz eine ganz klare Regelung: “Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.”

Die Gesetze gelten nach Meinung der sächsischen Landesregierung scheinbar nur an anderen deutschen Flughäfen – aber nicht am Flughafen Leipzig/Halle. Obwohl laut Aussage des Flughafenvorstandes 1,5 Millionen Menschen zwischen Leipzig, Halle und Merseburg vom Fluglärm der meist technisch völlig veralteten Frachtflugzeuge betroffen sind, mutet die Regierungskoalition den Anwohnern rücksichtslos weitere Nachtflüge zu. Derzeit terrorisieren in jeder Nacht etwa 120 Flugbewegungen die Anwohner.

Für den Freistaat ist es wahrscheinlich auch kein Problem, 500 oder mehr nächtliche Flugbewegungen den Anwohnern zuzumuten. Die deutschlandweit einmalige Nachtfluggenehmigung steckt keine Obergrenze ab. Dabei haben wissenschaftliche Studien längst bewiesen, dass Fluglärm, besonders in der Nacht, auf Dauer krank machen. Auch auf diese eindeutigen Erkenntnisse stützt sich das Urteil des Bundesveraltungsgerichts. Nach Berlin hat jetzt auch der größte deutsche Flughafen ein striktes Nachtflugverbot und wird trotzdem weiter wachsen.

DHL muss nicht unbedingt in der Nacht seine Fracht umschlagen, das geht auch am Tag. Die Weltgesundheitsorganisation WHO, das Umweltbundesamt oder auch die Deutsche Herzstiftung fordern schon seit längerem ein generelles Nachtflugverbot für stadtnahe Flughäfen in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Die Anwohner des Flughafens Leipzig/Halle sind nicht Menschen zweiter Klasse und damit rechtlos!

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