Von Thomas Pohl: Sehr geehrte Damen und Herren der L-IZ, da Herr Schulze scheinbar ein eifriger Verfechter des Nachtfluges am LEJ ist, hier noch ein paar abschließende Argumente für ein absolutes Nachtflugverbot am LEJ. Sehr geehrter Herr Schulze, es ist nicht zielführend, sich um jedes einzelne Flugzeugmuster zu streiten. Fakt ist: Es ist nachts im Umfeld des Flughafens viel zu laut! Das Luftfracht- und Militärdrehkreuz Leipzig/Halle mitten in eines der dicht besiedelsten Gebiete zu bauen war keine wirtschaftliche, sondern eine politische (Fehl-)Entscheidung.

So gibt es in Deutschland de facto keinen anderen Flughafen mit so einer ausgeprägten kundenfreundlichen Nachtflugerlaubnis für Fracht- und Militärmaschinen, welche gleichzeitig aber auch zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Es gibt im Nachtflugbetrieb in LEJ weder flugfreie Zeitfenster, Lärmkontingente oder anderweitige Nachtflugbeschränkungen. Die Genehmigungsbehörde, die Landesdirektion Leipzig, die gleichzeitig aber auch dem Sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) als dem Mehrheitseigner des Flughafens LEJ unterstellt ist (ein Schelm, wer Böses dabei denkt), setzt allein auf passive Schallschutzmaßnahmen. Auf aktiven Schallschutz wird fast gänzlich verzichtet.

Das ging sogar dem Flughafen-Geschäftsführer Näther zu weit, der am 14.07.2010 an Verkehrsminister Ramsauer schrieb: “Trotz Inanspruchnahme von passiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzprogramm des Flughafen Leipzig/Halle) ist auf Grund der Bündelung der Verkehrsträger und teilweise Verfehlung der Wirkung aktiver Lärmschutzmaßnahmen die Gesamtbelastung für die Bürger unerträglich geworden.”

Trotz Kritik des Flughafen-Chefs ist seitdem in Sachen Aktiver Schallschutz (Lärmminderung an der Quelle) noch immer so gut wie nichts passiert!

Im Gegenteil, der Flughafen weiß jetzt bspw. ganz genau, dass die 2m hohe Lärmschutzwand, die die Anwohner eigentlich vor dem Bodenlärm schützen soll, unwirksam ist. Der Anteil der so genannten Heavy-Maschinen im Nachtflugbetrieb ist weiter steigend. Selbst das DLR (federführend bei der Erstellung des Nachtschutzkonzeptes) betont, “dass aus medizinischer Sicht passiver Schallschutz nur als ultima ratio eingesetzt werden sollte.” Das Bundesverwaltungsgericht war ebenfalls sehr skeptisch was die Einhaltung der Nachtruhe angeht. “Entgegen der Auffassung […] trägt der PFB dem Gebot des § 29b (Besonderer Schutz der Nachtruhe!!!) nicht schon dadurch abwägungsfehlerfrei Rechnung, dass er den Lärmbetroffenen großzügig dimensionierten passiven Schallschutz zuteil werden lässt.” BVerwG 4 A 2001.06 vom 09.11.2006 RNr. 75

Die Großzügigkeit besteht darin, dass die meisten Anwohner ihre Schlafzimmerfenster nachts schließen müssen und ihren vom Flughafen gesponserten Zulüfter einschalten müssen. In besonders stark vom Fluglärm belasteten Gemeinden werden Lärmschutzfenster eingebaut, die aber weitestgehend nicht vor Lärm schützen. Einzig Betonbunker wären eventuell hilfreich, aber wer steckt schon sein schwer verdientes Geld in solche Lärmschutzmaßnahmen. Eigentlich regelt der § 29 b Abs. 1 Satz 2 LuftVG, dass auf den Schutz der Nachtruhe “besondere Rücksicht” zu nehmen ist.

Der Absatz 2 fordert die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation besonders auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Aber wo wirtschaftliche Interessen vor den Schutz der Gesundheit der Anwohner gestellt werden, interessieren diese Vorschriften nicht!

Auf dem Flughafen Leipzig/Halle finden seit Jahren etwa gleichbleibend 60.000 Flugbewegungen (Fbw.) pro anno statt (die Prognose für den Bau der Nordbahn im Jahr 1997 ging allein von 160.000 Fbw. nur für die Nordbahn aus). Davon finden etwa 16.000 Flugbewegungen in der Nacht statt. Falls die Abflugrouten eines Tages so geändert werden, dass endlich ein unabhängiger Flugbetrieb zugelassen werden kann (eigentliches Ziel des Ausbaus des Flughafens!) kann die Kapazität des Flughafens auf bis zu 370.000 Fbw. jährlich hochgeschraubt werden.

Die stündliche Kapazität der beiden Bahnen (bei gleichmäßiger Auslastung – eigentlich verbindliche Auflage im PFB) beträgt zwischen 99 und 119 Fbw. Da ist im Nachtflugbetrieb noch reichlich Luft nach oben. Als Ausgleich für den uneingeschränkten Nachtfluglärm wurden von der Landesdirektion Leipzig die Passagiermaschinen vom Nachtflugbetrieb ausgeschlossen. Ein absoluter Irrwitz! Laut dem Flughafen-Holding-Chef Markus Kopp sind in der Region Leipzig-Halle-Merseburg 1,5 Mio. Menschen vom Fluglärm betroffen.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche internationale medizinische Studien zum Thema gesundheitliche Auswirkungen bei Einfluss von Fluglärm durchgeführt. Daher weiß man jetzt sehr genau, ab wie viel Dezibel welche Krankheiten mit hoher Sicherheit ausgelöst werden. Besonders schädlich ist dabei der Fluglärm in der Nacht! Selbst die Bundesregierung zweifelt die Ergebnisse der Studien nicht mehr an. “Der Nachweis dafür, dass durch dauerhafte hohe Umweltbelastungen auch gesundheitliche Wirkungen wie Herz-Kreislaufkrankheiten hervorgerufen werden können, ist in der Fachwelt mittlerweile unstrittig. Die Frage ist heutzutage nicht mehr, ob Lärm krank macht, sondern in welchem Ausmaß […].” BT-Drs. 17/10918

Beim so genannten ?Schutzkonzept’ für den Flughafen Leipzig/Halle wird davon ausgegangen, dass bei einem Maximalpegel von 72 dB(A) im Schlafraum mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 9,4% eine zusätzliche Aufwachreaktion durch den Fluglärm hervorgerufen wird. Im Mittel mit einer zusätzlichen AWR pro Nacht (nicht in einer Stunde) müsste man entsprechend bei ca. 10,6 Fluggeräuschen mit Maximalpegeln von 72 dB(A) pro Nacht im Schlafraum rechnen. Hier interessieren die Pegel im Schlafraum. Bei gekipptem Fenster müsste man für die Außenpegel entsprechend ca. 15 dB(A) aufschlagen, also 10,6 x 87 dB(A) außen.

Meinen Sie Herr Schulze, dass bei diesen hohen Schallpegeln ein Schlaf geschweige denn ein gesunder Nachtschlaf möglich ist??? Die Schwelle für fluglärmbedingte Aufwachreaktionen liegt bei ca. 33 dB(A) und nicht wie bisher angenommen bei ca. 60 dB(A). Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt daher neue Richtwerte für die nächtliche Lärmbelastung. Die WHO fordert als neuen Grenzwert einen durchschnittlichen nächtlichen Geräuschpegel von maximal 40 Dezibel (dB) außen. Diesen Grenzwert fordert ebenso die TA Lärm für Wohngebiete.

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundes- und die Landesregierungen auf, “die Bevölkerung in Deutschland nachhaltig und umfassend vor den Folgen des Flugverkehrs durch Flugzeugabgase und Lärmemissionen zu schützen. Die Grenzwerte des Fluglärmgesetzes sind deutlich zu hoch und stehen in einem offensichtlichen Widerspruch zur vorhandenen Evidenz aus nationalen wie internationalen Studien. Ein gesundheitsgefährdender Flugbetrieb kann aus Sicht des Ärztetages nie wirtschaftlich sein.” Das Umweltbundesamt, die Deutsche Herzstiftung, die Deutsche Hochdruckliga usw. fordern an allen stadtnahen Flughäfen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ein uneingeschränktes Nachtflugverbot zum Schutz der Gesundheit der Anwohner.

Apropos militärische Nutzung des Flughafens LEJ, die lange Zeit vom SMWA geleugnet wurde: Der Luftfahrtrechtler Elmar Giemulla spricht von “eklatanten Verstößen” gegen geltendes Recht. Nach Ansicht des Luftfahrtrechtlers Elmar Giemulla ist die dauerhafte militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle nicht durch die Betriebserlaubnis für den Airport gedeckt. “Das sind eklatante Verstöße gegen bestehendes Recht”, erklärte der Experte, der sowohl die Bundesregierung als auch das Bundesverteidigungsministerium berät. Leipzig sei als ziviler Flughafen genehmigt worden, auf dem “einzelne militärische Flüge” möglich wären. Doch inzwischen sei der Flughafen in das Logistik-Konzept der Bundeswehr fest eingebunden.

Herr Schulze, hier noch kurz ein paar Beispiele von gemessenen nächtlichen Lärmschallpegeln. Die Flughafen eigene Lärmmessstation MP 6 steht in Radefeld.

Start einer MD 11 am 12.10.12 um 3:30 Uhr: Lasmax (Spitzenschallpegel): 78,00 dB(A), Start einer B 777F (hochmodern und leise?) am 12.10.12 um 5:03 Uhr: Lasmax: 77,5 dB(A),
Start einer A 300-600 (Nachfolgeflugzeug der A300 B4-200, angeblich laut M. Kopp 50% leiser) am 12.10.12 um 2:35 Uhr: Lasmax: 79,6 dB(A), nochmals Start einer A 300-600 am 12.10.12 um 3:42 Uhr: Lasmax: 79,4 dB(A), und nochmals Start einer A 300-600 am 12.10.12 um 4:41 Uhr: Lasmax: 78,2 dB(A).

In dieser Nacht starteten zwischen Mitternacht und 6.00 Uhr morgens insgesamt 55 Flugzeuge, ausschließlich alle über 70 dB(A) – und das über Wohngebieten!!! Spitzenreiter war eine Boeing 747-400 mit über 85 dB(A) um 5.34 Uhr.

Eine AN 124-100 oder eine Boeing 747-200 war in dieser Nacht nicht am Start. Diese hätten den Spitzenwert durchaus noch toppen können.

Der Flughafen Leipzig/Halle ist der Flughafen Deutschlands mit dem schlechtesten Lärmschutzprogramm, der höchsten Betroffenenzahl und der größten gesundheitlichen Gefährdung in Deutschland!

Thomas Pohl

Zum Leserbrief vom 22. November 2012 auf L-IZ.de
Leserbrief zu Flughafen Leipzig/Halle – Sind Fluglärmgegner einfach nur starrsinnig?: Eine Einladung von Bert Sander (Stadtrat / WVL)

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