Von Wolfgang E. A. Stoiber (Nukla): Sehr geehrter Herr Franzfeld! Einerseits ist Ihr Ärger verständlich: Wir leben in einer Zeit, in der uns suggeriert wird, dass alle Bedürfnisse uneingeschränkt jeder Zeit und an jedem Ort erfüllbar zu sein haben; den Wettlauf um das Geld der Konsumenten gewinnt derjenige, der genau das bieten kann, Erdbeeren zu Weihnachten, Tomaten im Winter, Weintrauben das ganze Jahr und alles in Hülle und Fülle.

So sind wir das gewöhnt – oder sollte man besser “verwöhnt” sagen? Andererseits: Die Gesetzeslage ist so, dass dem Eisvogel Schutz zusteht während seiner Brutzeit. Nachdem er im Vorjahr nicht mehr nachweisbar war im Floßgraben, können wir stolz und froh sein, dass er wieder gesichtet wurde, sich wieder angesiedelt hat und brüten will im Auwald – schließlich ist der kleine Vogel fast schon zum Symbol geworden für einen schonenden Umgang mit und den Erhalt des Leipziger Auenökosystems.

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Der Preis dafür ist nicht, dass Sportler wie Sie nun gar nicht mehr im Floßgraben fahren dürften (auch das hätte das Gesetz hergegeben!), sondern lediglich, dass auch Sie für einen, wenn auch nicht allzu kurzen Zeitraum sich begrenzen bzw. (ein-)richten müssen nach Gegebenheiten, die von lebenserhaltenden Maßnahmen für andere bestimmt werden.

Eigentlich ist das ein fairer Ausgleich, zumindest nach unserem Verständnis, und sollte ein Teil sportlichen Selbstverständnisses sein, zumal Ihre Existenz nicht davon abhängt, ob Sie Ihre Tour durch den Floßgraben machen können oder nicht (da haben andere mit der Verordnung ein weit größeres Problem).

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