Am 15. August beginnen die Arbeiten zum Neubau der stark geschädigte Gustav-Esche-Brücke II über den Nebenarm der Nahle im Zuge der Gustav-Esche-Straße. Die alte, im Jahr 1928 errichte, Brücke ist in einen kritischen Zustand und kann nicht mehr saniert werden. Ab Montag, dem 1. August, werden im Baubereich bereits Bäume gefällt.

Der Ersatzneubau soll bis Ende Dezember des nächsten Jahres fertiggestellt sein und mit rund 5 Mio. Euro aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Die neue Brücke erhält neben der zweistreifigen Fahrbahn auf der östlichen Seite einen gemeinsamen Geh- und Radweg sowie auf der westlichen Seite einen Radfahrstreifen und einen Notgehweg. Im Zuge der Arbeiten werden auch die Anlagen der Versorgungsträger mit Trinkwasser, Strom, Telekommunikation und Stadtbeleuchtung erneuert.

Der Verkehr der stark frequentierten Gustav-Esche-Straße wird während der Bauzeit über einen westlich unmittelbar neben der Brücke zu errichtenden Damm geführt. Dieser wird innerhalb miteinander verspannter Stahlspundwände aufgeschüttet, um nicht durch seitliche Böschungen weitere Beeinträchtigungen des Auwaldes zu verursachen. Analog zum Bestand wird die Umfahrung mit Radfahrstreifen, zweistreifiger Fahrbahn und einem gemeinsamen Rad- und Gehweg ausgestattet.

Als Vorbereitung dieser Umfahrung und zwecks der notwendigen Baufeldfreimachung werden ab Montag, dem 1. August, Bäume im Baubereich gefällt. Der querende Waldweg unter der Brücke ist während der Bauzeit nicht nutzbar. Nach dem Ende der Baumaßnahme erfolgt das Wiederanpflanzen und Renaturieren aller in Anspruch genommenen Flächen.

Die Gustav-Esche-Brücke II liegt zwischen der über die Luppe und Nahle führenden Gustav-Esche-Brücke I und der Leutzsch-Wahrener Brücke. Sie dient dem Wasserspiegelausgleich im Hochwasserfall, der generellen Wasserdurchgängigkeit im Rahmen des Projektes „Lebendige Luppe“ und des Auenentwicklungskonzeptes sowie der Querung durch Fußgänger, Radfahrer und Wildtiere.

Als ökologische Schutzmaßnahmen sind unter anderem der Beginn mit lärmintensiven Arbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit sowie der Abtrag, die Lagerung und der Wiedereinbau von Wald-Oberboden des Baubereichs festgelegt. Darüber hinaus das Wiederanpflanzen von standortgerechten Bäumen und Gehölzen, ein Ausbringen von Nistkästen und eine ökologische Fällbegleitung und Bauüberwachung.

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