Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig begrüßt das novellierte sächsische Vergabegesetz, das gestern (30. Januar 2013) im Sächsischen Landtag verabschiedet wurde. Der vorliegende Gesetzestext schreibt das bisherige Vergaberecht nicht nur fort, er reduziert und verschlankt dieses auf das notwendige Maß. Wettbewerb und Mittelstand werden weiter gestärkt, die Bürokratie minimiert. Der Verzicht auf Vorgaben zu vergabefremden Aspekten unterstützt diesen Prozess.

“Die IHK zu Leipzig hat gemeinsam mit den anderen sächsischen Industrie- und Handelskammern den Modernisierungsprozess in den vergangenen anderthalb Jahren aktiv begleitet. Wir haben in unserer gesetzlichen Funktion als Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft in Anhörungen, Stellungnahmen und Gesprächen betont, dass die Mittelstandsfreundlichkeit im Vergaberecht gestärkt und auf vergabefremde Aspekte verzichtet werden muss”, erklärt Wolfgang Topf, Präsident der IHK zu Leipzig. “Dies ist mit der Novellierung gegeben.”

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Besonders hervorzuheben ist, dass nunmehr bei den Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwelle nicht nur die Informationspflicht vor Zuschlagserteilung erhalten bleibt, sondern dabei

– die Reaktionsfrist für Unternehmen von sieben auf zehn Kalendertage verlängert,
– der Grenzwert für Bauleistungen halbiert wird sowie
– eine Zentralisierung der Nachprüfungsbehörden vorgesehen ist,

wodurch Rechtssicherheit und Qualität der Ausschreibungen unterstützt werden.

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